Die vom Gemeindevorstand am 9. September 2024 beschlossene Teilrevision tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Folgende Bestimmungen sind geändert worden:
Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 21. Dezember 2024 |