04.06.2019

Anpassung des Betriebsreglements Regionalflughafen Samedan

Kürzlich lag das Gesuch des Regionalflughafens Samedan für die Einführung von IFR-Flugverfahren und weiteren Änderungen des Betriebsreglementes öffentlich auf. Darin war unter anderem vorgesehen, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und der Mittagszeit sämtliche Einschränkungen für Helikoptertestflüge aufzuheben. In seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL forderte der Gemeindevorstand, dass Bewilligungen für Helikoptertestflüge nur mit der vorgängigen Zustimmung durch die Standortgemeinde erteilt werden dürfen, dies mit Blick auf die Verträglichkeit mit dem Tourismus und dem Ruhebedürfnis der ortsansässigen Bevölkerung. Auf Ersuchen der Flughafenbetreiberin einigte man sich in der Folge auf eine Kompromisslösung. Demnach sind Helikoptertestflüge in den Monaten April, Mai und November ohne ausdrückliche Zustimmung der Standortgemeinde an maximal je fünf Tagen und  während maximal je 60 Minuten pro Tag erlaubt. Nicht gestattet sind Flüge vor Ostern, an Sonn- und Feiertagen, vor 09.00 Uhr LT, zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr LT sowie nach 17.00 Uhr LT. Alle übrigen Testflüge bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Standortgemeinde.

Zusage der Mitfinanzierung FIS Freestyle WM 2025

Anlässlich der Präsidentenkonferenz vom 18. April 2019 wurden die Gemeindepräsidenten im Detail über die Kandidatur für die FIS Freestyle WM 2025 informiert. Auch wurde das Finanzierungskonzept erläutert und die Höhe des Budgets begründet. Seitens der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz wurde die Werthaltigkeit des Anlasses aus touristischer Sicht bestätigt und die Bergbahnen haben ein klares Statement zugunsten des Events abgegeben. In der Beurteilung des Gemeindevorstandes sind die Grundvoraussetzungen für eine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand damit gegeben. Gegenüber dem OK wurde eine Absichtserklärung abgegeben, wonach sich die Gemeinde Samedan an den Veranstaltungskosten zulasten der Region von CHF 4.0 Mio. anteilsmässig beteiligen wird, dies unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Das entsprechende Kreditbegehren in der Höhe von CHF 535‘000 wird im Rahmen der Budgetversammlung beantragt

Guter Abschluss der Jahresrechnung 2018

Die Jahresrechnung 2018 konnte zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet werden. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund CHF 130‘000. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 980‘000. Die Nettoinvestitionen von CHF 1.2 Mio. konnten dank der Selbstfinanzierung von CHF 5.5 Mio. zu 100% eigenfinanziert werden. Damit wurde ein wichtiger finanzpolitischer Zielwert erreicht. Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit beträgt CHF 6.1 Mio. Die zu verzinsenden Bankschulden und Anleihen beliefen sich per 1. Januar 2019 auf CHF 32.0 Mio. und konnten gegenüber dem Vorjahr um CHF 5.0 Mio. reduziert werden. Die Bilanzsumme beträgt CHF 67.7 Mio., dies bei einem Fremdkapital von CHF 35.8 Mio. und einem Eigenkapital CHF 31.9 Mio. Bei der vorliegenden Jahresrechnung für das Jahr 2018 handelt es sich um den ersten Jahresabschluss nach den Grundsätzen von HRM2. Die Bilanz wurde per 1.1.2018 angepasst. Die Einzelheiten dazu wurden in einem umfassenden Bericht zuhanden der Gemeindeversammlung festgehalten und die vorgenommenen Anpassungen im Detail begründet und erläutert.

Nächste Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 18. Juli 2019 statt.  Nebst der Genehmigung der Jahresrechnung 2018 steht die Beschlussfassung über die Anpassung der Bestimmungen für den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland auf der Traktandenliste. Der Gemeindevorstand beantragt, die aktuell geltende Quote von 25% für den Verkauf aus Gesamtüberbauungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland auf 100% anzuheben. Seit der Einführung der Zweitwohnungsgesetzgebung geht die Tendenz bei den Bündner Gemeinden in Richtung vollständige Liberalisierung der Ausländerquote und Verzicht auf kommunale Einschränkungen, welche über das kantonale und eidgenössische Recht hinausgehen. Wie in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden soll dieser Schritt nun auch in Samedan vollzogen werden.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden im Rahmen des Sanierungsprojektes Wasserversorgung Val Champagna folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Baumeisterarbeiten Quellfassung an die Firma H. Kuhn AG, Sils-Maria, für CHF 1‘027‘690; Lieferung Filterbehälter an die Firma ATC Advanced Technologies Dr. Mann GmbH, D-Obrigheim; Rohrleitungsmontage an die Firma Z-Montagen AG, Felsberg, für CHF 144‘808; Metallbauarbeiten an die Metallbau Pfister AG, Samedan, für CHF 78‘381; Kranmontage an die Firma Oera Mechanik AG, Zizers, für CHF 42‘379; Sanitärarbeiten an die F. Duttweiler AG, Samedan, für CHF 23‘863.

(pre)