19.12.2019

Arealplan Bahnhof von der Regierung genehmigt

Im November 2018 hat der Gemeindevorstand den Arealplan „Bahnhof“ beschlossen. Mit dieser Teilrevision der Ortsplanung möchte der Gemeindevorstand die planerischen Grundlagen für die geplante Realisierung eines regionalen Verwaltungszentrums für die kantonalen Dienststellen und die Grenzwacht im Bereich der rechtskräftigen Bahnhofszone legen. Im Arealplan werden die Rahmenbedingungen in den Bereichen Nutzung, Gestaltung und Erschliessung festgelegt. Dagegen haben mehrere Eigentümer benachbarter Liegenschaften Planungsbeschwerde bei der Regierung mit dem Begehren erhoben, den Arealplan nicht zu genehmigen. Mit Entscheid vom 26. November 2019 hat die Regierung die Planungsbeschwerde in sämtlichen Punkten abgewiesen und den Arealplan wie vom Gemeindevorstand beschlossen und beantragt genehmigt.

Zusätzlicher Gemeindebeitrag an die Musikschule Oberengadin

Aufgrund einer Korrektur der anrechenbaren Aufwendungen durch den Kanton müsste die Musikschule Oberengadin den Gemeinden rund CHF 41‘000 für das Jahr 2018 zurückerstatten. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Musikschule und in Anerkennung der Leistungen, welche die Musikschule zugunsten des kulturellen Angebotes in der Region erbringt, verzichtet die Gemeinde Samedan auf die Rückforderung ihres anteilsmässigen Betrages von CHF 5‘700.

Terminplanung 2020

Wie üblich erfolgt die Sitzungsplanung des Gemeindevorstandes und die Festlegung der wichtigsten Termine zum Jahresbeginn im sogenannten Politkalender. Der Gemeindevorstand wird seine Sitzungen wie bisher im Zweiwochenrhythmus mit Unterbrüchen während den Schulferien abhalten. Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen wurden auf den 16. April, 16. Juli und 10. Dezember 2020 festgelegt. Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2021-2024 finden am 29. November 2020 statt. Der Politkalender mit allen Daten einschliesslich der Abstimmungssonntage ist auf der Internetseite unter der Rubrik „Politik“ aufgeschaltet.

Kündigung des Pachtvertrags für die Alpen und Weiden Val Bever

Die auf Samedner Gemeindegebiet gelegenen Alpen und Weiden in der Val Bever sind derzeit an die Alp- und Sennereigenossenschaft Bever verpachtet. Auf Antrag der Kommission Alpen und Weiden wurde der Pachtvertrag auf Ende 2020 gekündigt. In der Folge wird das Alpgebiet für die Pacht ab 2021 öffentlich ausgeschrieben.

Inkraftsetzung Grundlagenkonzept für das interne Kontrollsystem (IKS)

Gemäss den Bestimmungen der kantonalen Finanzhaushaltverordnung für die Gemeinden sorgt die Exekutive für ein zweckmässiges, risikoorientiertes internes Kontrollsystem (IKS). Sie trifft die notwendigen Massnahmen, um das Vermögen zu schützen, die zweckmässige Verwendung der Mittel sicherzustellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Buchführung zu verhindern sowie die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung zu gewährleisten. In Zusammenarbeit mit der Curia Treuhand wurde das Grundlagenkonzept für das IKS erarbeitet. Das vorliegende Grundlagenkonzept für das IKS der Gemeinde wurde vom Gemeindevorstand genehmigt und auf den 01.01.2020 in Kraft gesetzt. Dieses bildet die Basis für die konkrete Ausgestaltung des Kontrollsystems in den relevanten Kernprozessen.

Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes

Das kantonale Waldgesetz ist seit 2013 in Kraft. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, es besteht jedoch in einzelnen Bereichen ein Handlungs- bzw. Anpassungsbedarf. Zum einen hat der Umgang mit Naturgefahren an Bedeutung gewonnen, zum anderen gilt es, die neuen bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich der Bekämpfung von Schadorganismen umzusetzen. Der Gemeindevorstand unterstützt im Grundsatz die Stossrichtung der Teilrevision, insbesondere die Vereinfachung des Vollzugs des Feuerverbotes bei erhöhter Wald- und Flurbrandgefahr und die Regelung der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Die Teilrevision sieht neu eine Verpflichtung der Inhaber von Bäumen, Sträuchern, Pflanzkulturen etc. vor, Massnahmen zur Verhinderung oder Behebung von Waldschäden durch Schadorganismen auf eigene Kosten vorzunehmen oder zu dulden. Daraus kann ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsrechte mit weitreichenden finanziellen Folgen entstehen. Insofern wäre es angebracht, dass sich der Kanton in solchen Fällen finanziell mitbeteiligt und fachliche Beratung und Unterstützung anbietet. Eine entsprechende Forderung wurde im Rahmen der Vernehmlassung deponiert.

(pre)