Bewältigung der Corona-Krise auf Gemeindeebene
Ein Teil des Gemeindeführungsstabs (GFS) wurde zu Beginn der Corona-Krise aktiviert und befindet sich seitdem im ständigen Einsatz. Der GFS ist insbesondere dafür besorgt, dass die von Bund und Kanton angeordneten Massnahmen umgesetzt werden. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsstab und weiteren Partnerorganisationen. Mit gezielten Massnahmen wird die Aufrechterhaltung der Gemeindeaufgaben, der Gemeindebetriebe und der Behördentätigkeit sichergestellt (Business Continuity Management). Die öffentliche Information erfolgt über verschiedene Kanäle, hauptsächlich über die Gemeinde-Homepage. Es wird nur über gemeindespezifische Belange informiert. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wird auf die blosse Wiedergabe der bereits vom Bund und Kanton publizierten allgemein gültigen Informationen verzichtet und lediglich auf die entsprechenden Informationsplattformen verwiesen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen wurden diverse kommunale Stützungsmassnahmen beschlossen. So wird auf Forderungen für das Kalenderjahr 2020 einschliesslich Steuern kein Verzugszins erhoben und auf die Erhebung von Mahngebühren wird bis Ende 2020 verzichtet. Gesuche um Stundungen und Ratenzahlungen werden kulant behandelt. Rechnungen von Unternehmungen werden zwecks Erhöhung der Liquidität umgehend beglichen. Der Gemeindevorstand bedankt sich bei allen, die Verantwortung übernehmen und zur Bewältigung der Corona-Krise - in welchem Bereich auch immer - beitragen.
Unterstützung für die Kandidatur Freestyle WM 2025 im Engadin
Via Präsidentenkonferenz der Region Maloja ist der Gemeindevorstand über die Wiederaufnahme der Kandidatur für die FIS Freestyle Ski und Snowboard WM 2025 informiert worden. Der Gemeindevorstand unterstützt die Kandidatur und beabsichtigt, sich an den Veranstaltungskosten von CHF 4.0 Mio. anteilsmässig zu beteiligen, dies unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Das entsprechende Kreditbegehren in der Höhe von CHF 520‘000 wird der Gemeindeversammlung im Dezember 2020 unterbreitet.
Die neue Beauftragte für die Zweisprachigkeit heisst Nina Dazzi Andry
Die romanisch-deutsche Zweisprachigkeit in der Gemeinde Samedan ist im kantonalen Sprachengesetz und in der Gemeindeverfassung verankert. Daraus ergibt sich die Pflicht der Gemeinde, die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der angestammten Sprache zu unterstützen und zu ergreifen. In Erfüllung dieser Pflicht wurde im Jahr 2004 unter anderem ein Beauftragter für die Zweisprachigkeit installiert. Die Funktion der Sprachbeauftragten umfasst ein Pensum von 20%, aufgeteilt auf die Gemeindeschule und die Gemeindeverwaltung. Ab 1. September 2020 übernimmt Nina Dazzi Andry das Mandat von Andrea Urech. Andrea Urech war von der ersten Stunde an massgeblich am Aufbau der Stelle beteiligt und ist über all die Jahre die treibende Kraft der romanischen Sprachförderung geblieben. Der Gemeindevorstand dankt ihm für sein grosses Engagement zugunsten der Zweisprachigkeit in Samedan.
Anpassung der Möglichkeiten für die Stimmabgabe
Die Zahl der Stimmberechtigten, welche die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe an der Urne in Anspruch nimmt, ist minimal. Aufgrund des offensichtlich nicht mehr vorhandenen Bedürfnisses der persönlichen Stimmabgabe hat der Gemeindevortand beschlossen, die Urne künftig nur noch am Abstimmungs- oder Wahltag aufzustellen, also am Sonntag. Die Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen ist demnach künftig über folgende Kanäle möglich: briefliche Stimmabgabe per Post oder durch Einwerfen in den von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung; Stimmabgabe am Donnerstag und am Freitag vor dem Abstimmungs- und Wahltag bei der Einwohnerkontrolle in verschlossenem Umschlag während der Bürostunden; Persönliche Stimmabgabe am Abstimmungs- und Wahltag an der Urne.
Kreditbegehren Langsamverkehrsverbindung Cho d’Punt – Verschiebung der Urnenabstimmung
Die Gemeindeversammlung von Samedan hat am 12. Dezember 2019 einem Kreditbegehren von CHF 1‘600‘000 für die Langsamverkehrsverbindung nach Cho d’Punt zugestimmt. Aufgrund des dagegen ergriffenen Referendums muss das Kreditbegehren der Urnengemeinde unterbreitet werden. Der Bundesrat hat beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten, weil er die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung sowohl in Bezug auf die Organisation im engeren Sinne (Logistik, Stimmabgabe, Auszählung) als auch für die Meinungsbildung zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des COVID-19, nicht als gegeben betrachtet. Die Regierung des Kantons Graubünden hat nachgezogen und die für den 17. Mai 2020 angeordneten Regionalgerichtswahlen ebenfalls verschoben. Die für den 17. Mai 2020 vorgesehene kommunale Urnenabstimmung wird somit auch nicht durchgeführt. Der Gemeindevorstand wird die Durchführung der Urnenabstimmung zu gegebenem Zeitpunkt neu anordnen.
Kantonale Anpassungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Im Rahmen einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch möchte das zuständige kantonale Departement die organisatorischen Grundlagen für einen effizienten und professionellen Kindes- und Erwachsenenschutz schaffen. Die vorgesehene Ausgestaltung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit einer einzigen kantonalen Behörde und fünf regionalen Zweigstellen wird vom Gemeindevorstand als zielführend und zweckmässig erachtet. Die angepasste Organisationsstruktur dürfte zur Vereinfachung der Abläufe beitragen und insbesondere die Vereinheitlichung der Rechtsanwendung sicherstellen. Nicht einverstanden ist der Gemeindevorstand hingegen mit der Absicht, die Kosten von ambulanten und stationären Kindesschutzmassnahmen von den Inhabern der elterlichen Fürsorge zur Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz zu verschieben. Diese Regelung steht im Widerspruch zum im schweizerischen Zivilgesetzbuch verankerten Grundsatz, wonach die Eltern für den Unterhalt des Kindes aufzukommen haben, insbesondere für die Kosten der Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. Möchte der Kanton diesen Grundsatz durchbrechen, sollte er auch die Kosten dafür übernehmen, zumal der Kindes- und Erwachsenenschutz eine kantonale Aufgabe darstellt und die Schutzmassnahmen von der kantonalen Behörde ohne jegliche Mitwirkung der Gemeinden angeordnet werden.
Neuorganisation der Schulsozialarbeit
Die Gemeinden St. Moritz, Pontresina und Samedan teilen sich derzeit eine Stelle für die Schulsozialarbeit. Für insgesamt 1‘000 Schülerinnen und Schüler ist dieses Pensum eher knapp bemessen. Im Hinblick auf einen bevorstehenden personellen Wechsel in der Schulsozialarbeit hat die federführende Gemeinde St. Moritz dem Gemeindevorstand ein Konzept für die Neuorganisation unterbreitet. Die Absicht, ab dem Schuljahr 2020/2021 zwei Stellen für Schulsozialarbeit mit gesamthaft ca. 160 Stellenprozenten zu schaffen, wird unterstützt. Der Gemeindevorstand hat signalisiert, einer entsprechenden Leistungsvereinbarung zuzustimmen und die Mitfinanzierung von 30 Stellenprozenten in Aussicht gestellt. Die Anstellung des Personals und die Koordination des Angebotes sollen bei der Gemeinde St. Moritz verbleiben.
(pre)