In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Urnengemeinde Pontresina am 14. Dezember 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gegenstand: Teilrevision Nutzungsplanung Reorganisation Baubehörde Auflageakten: Revidiertes Baugesetz Grundlagen: Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 7. Januar 2026 bis 6. Februar 2026 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Schalteröffnungszeiten Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. Pontresina, 6. Januar 2026 Der Gemeindevorstand |