Planung Wärmeverbund Bahnhof / Einleitung Teilrevision GEP
Im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der Druckleitung des Kraftwerks Roseg zur Versorgung eines Fernwärmenetzes im Gebiet Bahnhof / Prasüras / Jugendherberge / Cuntschet besteht Bedarf an einem zentralen Standort für eine Energiezentrale. Diese Energiezentrale soll der Wärmegewinnung mittels einer zentralen Wärmepumpe dienen, welche das ganzjährig verfügbare Wasser aus der Druckleitung nutzt. Sie bildet ein zentrales Element für die Umsetzung eines Fernwärmeverbundes im genannten Gebiet. Als geeigneter Standort wurde eine Parzelle identifiziert. Erste Abklärungen haben jedoch ergeben, dass für die Nutzung dieses Standorts nutzungsplanerische Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Nach Einschätzung der kantonalen Fachstelle ist hierfür eine Anpassung auf Stufe des Generellen Erschliessungsplans erforderlich. Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, eine Teilrevision des Generellen Erschliessungsplans im Gebiet Pros da God einzuleiten und das Planungsbüro Stauffer & Studach mit der Erarbeitung der notwendigen raumplanerischen Grundlagen zu beauftragen.
Anpassung Kassa- und Gebührenverordnung
Die GL hat die Kassa- und Gebührenverordnung aus dem Jahr 2017 überarbeitet. Da gemäss Gemeindeverfassung Art. 41 Abs. 1 der Gemeindevorstand für die Revision der Verordnung zuständig ist, wurde der erarbeitete Revisionsvorschlag dem Gemeindevorstand zur Genehmigung unterbreitet. Der Gemeindevorstand hat den Revisionsvorschlag mit diversen Streichungen von Gebühren, die nicht mehr angewendet wurden, sowie den neu hinzugekommenen Art. 9 „Stundenansätze Mitarbeitende und Funktionäre der Gemeinde» (Für durch Dritte verursachten Aufwand) gutgeheissen. Die neue Kassa- und Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Anpassung Arbeitszeiten- und Gehaltsverordnung
Aufgrund der Beschlüsse des Gemeindevorstands vom 21. Oktober 2025 (GL-Zulage) und vom 18. November 2025 (Anrechnung Dienstalter) musste die Arbeitszeiten- und Gehaltsverordnung durch die Kanzlei überarbeitet werden. Nach der Überarbeitung durch die Rechtskonsulentin der Gemeinde Pontresina wurde die Verordnung dem Gemeindevorstand zur Genehmigung unterbreitet. Der Gemeindevorstand hat den Revisionsvorschlag mit kleineren Anpassungen gutgeheissen und setzt ihn rückwirkend per 1. Juli 2025 in Kraft.
Anwendung kommunale Entschädigungsregelungen für Gemeindevorstand
In seiner Sitzung vom 21. Oktober 2025 hat der Gemeindevorstand beschlossen, dass in einer der nächsten Sitzungen über die Entschädigungen und Zusatzleistungen des Gemeindevorstandes gesprochen werden soll, um diese zu präzisieren und zu vereinheitlichen. Im Auftrag der Gemeindepräsidentin hat die Rechtskonsulentin die bestehenden Regelungen überprüft. Die Ergebnisse wurden dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeindevorstand hat diverse Beschlüsse gefasst, um die Abrechnungen aller Vorstandsmitglieder zu vereinheitlichen und somit die gesetzlichen Vorgaben zu präzisieren.
Mietzinsbericht 2025
Der Mietzinsbericht für das Jahr 2025 wurde zum letzten Mal von Frau Corina M. Huder von der Huder und Allemann AG erstellt, da das Mandat per 31.12.2025 ausläuft. Er wurde vom Gemeindevorstand zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Leiter der Finanzverwaltung führt derzeit Gespräche für die Neuvergabe des Mandats.
Genehmigung Baurecht (Dienstbarkeit) z.G. Repower AG zur Errichtung, den Betrieb, Fortbestand und die Erneuerung eines Verteilkastens Parz. 2307
Der Dienstbarkeitsvertrag mit der Repower AG für die Errichtung, den Betrieb, Fortbestand und die Erneuerung eines Verteilkastens mit Kabelanlage sowie einer Bau- und Pflanzbeschränkung bei der Kreuzung Il Truoch / Via dals Ers wurde durch den Gemeindevorstand genehmigt.
Gebäudedatenabgleich Strassenvalidierung Bereinigung AV / GWR-Daten
Aufgrund der Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) müssen alle Gebäude anhand eindeutig definierter Strassenachsen adressiert werden. Eine Adressierung über Weiler- oder Flurnamen ist nicht mehr zulässig. Für die Gemeinde Pontresina bedeutet dies, dass sämtliche Gebäude im übrigen Gemeindegebiet, die bisher nicht über eine Strasse adressiert waren, nun neuen, klar definierten Strassen zugeordnet und mit neuen Gebäudeadressen versehen werden müssen.
Die betroffenen Hauseigentümer werden Mitte Januar/Anfang Februar 2026 mittels Schreiben über die Änderungen, das Vorgehen und ihre neuen Adressen informiert.
Baubewilligungen
Der Gemeindevorstand genehmigt folgende Baugesuche:
- Umbau und Erweiterung Bacharia Veglia, Carlihof / Via Cruscheda 51, Parz. 1862
- Energetische Sanierung Chesas Larsch Petsch Baduogn, Via Pros da God 2/4/6, Parz. 2418
- Erweiterung unterirdischer Lagerraum, Chesa Randulina, Via Chinun 6, Parz. Nr. 2151
- Dach und Fassadensanierung / Neuer Hauseingang, Chesa Andrea, Giassa Stipa 18, Parz. 1744
- Renovierung Eingangsbereich Hotel Engadinerhof, Via Maistra 203, Parz. 1661
- Baufreigabe Neubau Hotel Flaz, Via Maistra 62, Parz. 1661
Vernissage Wettbewerb Parz. 2401 Fundaziun da Puntraschigna
Die Fundaziun da Puntraschigna erstellt auf der Parzelle Nr. 2401 oberhalb des Zentrums Rondo ein Mehrfamilienhaus mit wirtschaftlich tragbarem Wohnraum für Einheimische. Zu diesem Zweck hat sie einen Architekturwettbewerb durchgeführt. Die 91 Wettbewerbsbeiträge und insbesondere das Siegerprojekt werden am 17. und 18. Januar 2026 vorgestellt.:
- Am Samstag, dem 17. Januar 2026 um 16:00 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung.
- Am Sonntag, dem 18. Januar 2026, besteht von 09:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit zur freien Besichtigung der Projekteingaben.
Beide Veranstaltungen finden im Rondo statt. Die detaillierte Einladung wird Anfang 2026 auf der Website http://www.fundaziun.org veröffentlicht.
Talentförderungsbeiträge 2025
Aufgrund der bis zum 31. Oktober 2025 eingereichten Gesuche spricht die Sportkommission insgesamt einen Betrag von CHF 21’000 zur Unterstützung von acht Nachwuchstalenten. Aufgrund der Teilrevision des Reglements für die Talentförderung von Pontresinerinnen und Pontresinern konnten dieses Jahr auch Gesuche von Personen berücksichtigt werden, die älter als 20 Jahre sind. Unterstützt werden drei Personen aus dem Bereich Langlauf, eine Person aus dem Bereich Mountainbike Cross Country, eine Person aus dem Bereich Eiskunstlauf, eine Person aus dem Bereich Biathlon und zwei Personen aus dem Bereich Triathlon. Die Athletinnen und Athleten sind zwischen 10 und 22 Jahre alt. Gemäss dem aktuell gültigen Reglement sind Talente beitragsberechtigt, wenn sie überdurchschnittliche Fähigkeiten in den Bereichen Sport oder Kultur haben, bereits überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, einem Nachwuchskader oder einer vergleichbaren Organisation angehören und ein von Fachleuten anerkanntes Potenzial zu weiteren namhaften Leistungssteigerungen haben. Zudem müssen sie in Pontresina wohnhaft sein, das heisst, ihr Steuerdomizil – oder, wenn sie noch nicht volljährig sind, das Steuerdomizil ihrer Eltern – muss ganzjährig in Pontresina liegen. Ab dem Jahr 2026 müssen die Gesuche bis spätestens zum 30. Juni eingereicht werden. Das Gesuchsformular kann online unter gemeinde-pontresina.ch/Anmeldung_Talentförderung heruntergeladen werden.
Martina Rominger (MRM), Stv. Gemeindeschreiberin