05.02.2026

An seinen Sitzungen im Monat Januar 2026 behandelte der Gemeindevorstand folgende Traktanden:

Konstituierung Gemeindevorstand

Zum Beginn der neuen Amtsperiode, welche von 2026 bis 2029 dauert, wurden die einzelne Departement wie folgt auf die Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt:

-     Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Steuern      Andrea Fanconi            Gemeindepräsident
-     Kultur und Freizeit                                            Monica Günthard         Gemeindevizepräsidentin
-     Bauwesen, Planung und Raumordnung           Philippe Baud               Gemeindevorstand
-     Bildung und soziale Wohlfahrt                         Cristina Fasol Cerutti    Gemeindevorstand
-     Umwelt und öffentliche Abgaben                    Felix Hunger                 Gemeindevorstand
-     Öffentliche Sicherheit und Volkswirtschaft       Lino Andreazzi             Gemeindevorstand
-     Liegenschaften und Gemeindebauten             Andrea Fanconi            Gemeindepräsident

Gemäss Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna umfasst der Gemeindevorstand insgesamt sieben Mitglieder, inklusive des Präsidiums. Aktuell fehlt demzufolge ein Mitglied im Gemeindevorstand. Im Frühjahr 2026 soll anlässlich einer Gemeindeversammlung eine entsprechende Wahl vorgenommen werden. Interessentinnen und Interessenten melden sich bis acht Tage vor der Wahlversammlung beim Gemeindevorstand. 

Revision Gemeindeverfassung

Die aktuelle Gemeindeverfassung Celerina wurde am 4. Mai 2009 von der Gemeindeversammlung beschlossen. Auf kantonaler Stufe trat am 1. Juli 2018 das totalrevidierte Gemeindegesetz in Kraft. Mit einer Verfassungsrevision soll die aktuelle Gemeindeverfassung den neuen Begebenheiten angepasst werden. Zudem sind verschiedene politische Ausgestaltungen zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Gemäss aktueller Gemeindeverfassung ist durch die Gemeindeversammlung ein Verfassungsrat zu wählen, welcher diese Revision, gemeinsam mit einem Juristen, erarbeitet und vorbereitet. Anlässlich einer nächsten Gemeindeversammlung wird die Wahl eines Verfassungsrates traktandiert, dafür soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Zusätzlich ist das Budget von CHF 85‘000.— als Kreditvorlage der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.

Ortsplanung – Gebiet Pradè

Die Projekte und Planungen im Bereich Pradè (Hotelprojekt Bergbahnen) wurden parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung erarbeitet, welche zur Umsetzung der Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplans Siedlung vorgenommen werden musste. Die Gemeindeversammlung hat die Gesamtrevisionsvorlage am 20. Oktober 2025 mit grossem Mehr angenommen. Während der öffentlichen Mitwirkungsauflage von Dezember 2023 bis Januar 2024 waren die Planungen im Bereich Pradè Bestandteil der Gesamtrevisionsvorlage. Indes gingen seitens der Bevölkerung mehrere kritische Äusserungen und Einwände zur Planung im Gebiet Pradè ein, welche vorwiegend die Gebäudedimensionen in der Höhe und Länge der geplanten Bauten sowie die Ausnützung als solche bemängelten. Um den Prozess zur Gesamtrevision nicht zusätzlich zu erschweren, entschied der Gemeindevorstand daraufhin, den Bereich Pradè sowie auch das Bahnhofareal der RhB mittels Planfenster aus der Gesamtrevision auszuklammern. Pradè wird nunmehr als separate Teilrevisionsvorlage im Sinne einer projektbezogenen Folgerevision weiterentwickelt und behandelt. Mitunter ist vorgesehen, die Planung samt Realisierungs- und Finanzierungsfragen gemeinschaftlich mit den betroffenen Parteien Gemeinde, Bergbahnen (Investoren) und RhB zu klären. Für die planerische Überarbeitung hat der Gemeindevorstand den Auftrag für die Ausführung der Phase 1 an das Büro Boltshauser Architekten erteilt. 

Projekt einheimischer Wohnungsbau Vietta Stredas

Das Projekt für den Bau eines Mehrfamilienhauses an der Vietta Stredas wurde in einem Wettbe-werbsverfahren entwickelt. Bei der Projektausschreibung ging man von einer Ausnützungsziffer (AZ) von 0.7 aus. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde die AZ in diesem Gebiet auf 1.2 erhöht. Dadurch ist eine höhere Ausnützung auf dieser Parzelle möglich. Das Architekturbüro Ruch hat dafür einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Demzufolge soll ein zweites kleineres Gebäude erstellt und die Garage erweitert in einer anderen Form gebaut werden. In einem weiteren Schritt ist die Kostenschätzung zu konkretisieren um anschliessend den entsprechenden Baukredit bei der Gemeindeversammlung zu beantragen.

Schulhaus – Unterhalt

In der Sela Cumünela hat es eine Bühne, welche eine Beleuchtungstechnik beinhaltet. Diese ist veraltet (1994) und entspricht nicht mehr den heutigen Normen. Die notwendige Erneuerung soll im Rahmen eines Kreditbegehrens in der Höhe von CHF 135’000 anlässlich einer Gemeindeversammlung beantragt werden. 

Tourismus - Eventunterstützung

Auf Antrag des Tourismusrates Celerina hat der Gemeindevorstand entschieden, folgende Veranstaltungen finanziell zu unterstützen:

-       Sport- und Businessnetwork Jahresgipfel vom 19. – 21. März in Celerina 
-       Sun Ice Festival vom 19. – 22. März auf Corviglia / Marguns
-       Las ciclistas am 13. September 2025 in Celerina

Bildung – Frühe Förderung

Mit dem Projekt «Frühe Förderung» sollen günstige Rahmenbedingungen für alle Familien im Oberengadin geschaffen werden. Dazu soll eine Koordinationsstelle als regionale Drehscheibe folgende Zielsetzungen verfolgen:

-       Angebotsportfolio stärken
-       Information & Sensibilisierung
-       Qualität & Rahmenbedingungen
-       Vernetzung & Koordination
-       Steuerung & Finanzierung

Nachdem der Gemeindevorstand im Juli 2025 im Grundsatz entschieden hat, dieses Projekt zu unterstützen wurde im Januar 2026 die entsprechende Leistungsvereinbarung genehmigt. Darin sind die Pflichten der Vertragsparteien aufgeführt und die Vertragsdauer (2026 bis 2029) ist festgelegt. Die Gemeinden beteiligen sich anteilmässig am Gesamtbudget von CHF 70'000.--.

Celerina/Schlarigna, 03. Februar 2026
Beat Gruber