Gemeinde Celerina - Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Celerina statt. Gegenstand: Gewerbezone Pros d’Islas Auflageakten: -Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan, Genereller Erschliessungsplan 1:1000 -Baugesetz Art. 50.1 (Gewerbezone Pros d’Islas) Grundlagen: -Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 26. Juni 2020 bis 27. Juli 2020 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindebauamt während den Schalterstunden Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 25. Juni 2020 |