Gem. Art. 11 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) vom 17. Oktober 2017 sind Protokolle von Gemeindeversammlungen spätestens 30 Tage nach der Versammlung zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, während 30 Tagen schriftlich beim Gemeindevorstand Einsprache zu erheben. Einsprachen gegen das Protokoll können betreffen:
Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2026-1 vom 4. Februar 2026 ist ab Donnerstag, 19. Februar 2026, auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet (gemeinde-pontresina.ch/protokolle_der_gemeindeversammlungen) und kann während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einsprachen sind bis zum 23. März 2026 schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten. |
Gemeindevorstand Pontresina |
Pontresina, 19. Februar 2026 |