28.02.2026
Die an der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung ist auf den 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Damit besteht der Gemeinderat neu aus elf Mitgliedern (Art. 33 Abs. 1 Gemeindeverfassung). Die Mitglieder des Gemeinderats bleiben bis zum Ablauf der Amtsperiode nach bisherigem Recht im Amt (Art. 62 Abs. 4 Gemeindeverfassung).  
 
Die Gemeindeverfassung kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden (www.gemeinde-stmoritz.ch).
Gemeindekanzlei
St. Moritz, 28. Februar 2026