Verbot von Knallfeuerwerk
Der Gemeindevorstand beabsichtigt, das Abbrennen von lärmerzeugendem Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet Samedan künftig stärker einzuschränken. Hintergrund sind die wiederholt geäusserten Anliegen aus der Bevölkerung sowie die nachgewiesenen negativen Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Menschen, Tiere und Umwelt durch Lärm- und Feinstaubbelastung, Brandgefahr und die Entstehung von Abfällen. Bereits heute sind private Feuerwerke ausserhalb von Silvester und dem 1. August bewilligungspflichtig. Aus Rücksicht auf die persönliche Freiheit hat der Gemeindevorstand bislang auf eine strengere Regelung verzichtet und stattdessen an die Eigenverantwortung appelliert. Aufrufe zum freiwilligen Verzicht haben sich als wenig wirksam erwiesen. So kommt es vor allem an Neujahr zu massiven Feuerwerkeinsätzen, die zu erheblichen Lärm- und Umweltbelastungen führen. Ein generelles Verbot soll nun in das kommunale Polizeigesetz aufgenommen werden, wobei Ausnahmen für besondere Anlässe sowie für nicht lärmerzeugende Feuerwerke möglich bleiben. Samedan orientiert sich damit an den bereits umgesetzten Regelungen zahlreicher Oberengadiner Gemeinden sowie weiterer touristischer Zentren im Kanton Graubünden und setzt auf einen einheitlichen, nachhaltigen und sicheren Umgang mit Feuerwerk. Zudem wird damit verhindert, dass lokale Verbote in Nachbargemeinden durch Ausweichbewegungen umgangen werden. Die Gemeindeversammlung wird am 29. Juni 2026 über eine entsprechende Anpassung des Polizeigesetzes entscheiden können.
Einführung von E-Voting
Mit der Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte wurde die rechtliche Grundlage für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) im Kanton Graubünden geschaffen. Im Jahr 2024 startete das System mit sechs Pilotgemeinden. Inzwischen haben 22 Gemeinden E-Voting eingeführt. Das System hat sich seit der Einführung etabliert und die Erfahrungen im Kanton mit E-Voting sind bislang positiv. Zudem zeigt sich, dass bei den Stimmberechtigten ein Bedürfnis nach dieser zusätzlichen Stimmabgabemöglichkeit besteht: etwa 28 Prozent der Stimmen werden elektronisch abgegeben. Die Gemeinden können gemäss Gesetz autonom entscheiden, ob und in welchem Umfang sie E-Voting einführen möchten. Der Gemeindevorstand von Samedan hat sich mit den möglichen Varianten befasst und beschlossen, E-Voting einzuführen. Damit wird die elektronische Stimmabgabe künftig für eidgenössische, kantonale, regionale sowie kommunale Urnengänge ermöglicht. Davon ausgenommen sind die alle vier Jahre stattfindenden kommunalen Wahlen. Der Zeitpunkt der Einführung wird gemeinsam mit der Standeskanzlei des Kantons Graubünden festgelegt. Mit diesem Schritt möchte die Gemeinde Samedan den Stimmberechtigten eine zusätzliche, zeitgemässe Möglichkeit zur Teilnahme an Abstimmungen bieten.
Keine Grenzbereinigung im Gebiet Surpunt
Die Gemeinde Bever hat eine Grenzkorrektur im Bereich des südlich an den Beverin angrenzenden Wohnquartiers Surpunt angeregt, dies mit dem Ziel, alle betroffenen Wohngebäude dem Gemeindegebiet Bever zuzuweisen. Der Gemeindevorstand hat das Anliegen geprüft und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen. Dabei wurde insbesondere die Verhältnismässigkeit der Massnahme, die finanziellen Auswirkungen sowie die rechtlichen, administrativen und organisatorischen Folgen berücksichtigt. Zwar ist der heutige Grenzverlauf historisch gewachsen und aus planerischer Sicht nicht in allen Teilen vollständig logisch. Aus Sicht des Gemeindevorstandes entstehen daraus jedoch keine gravierenden strukturellen oder strategischen Nachteile. Die bestehenden Schnittstellen betreffen hauptsächlich operative Fragen, etwa im Schulwesen oder beim Unterhalt einzelner Infrastrukturen, die bislang jeweils pragmatisch und in konstruktiver Zusammenarbeit gelöst werden konnten. Eine Grenzkorrektur hätte dagegen weitreichende und irreversible Folgen, namentlich auch für die betroffenen privaten Grundeigentümer. Neben einem erheblichen administrativen und rechtlichen Aufwand wären substanzielle Nachteile für die Gemeinde zu erwarten, unter anderem durch den Verlust von Steuersubstrat und strategischen Landreserven. In der Gesamtbeurteilung gelangt der Gemeindevorstand zum Schluss, dass Aufwand, Kosten und Risiken einer Grenzkorrektur in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Die bestehenden Schnittstellenfragen können weiterhin flexibel mittels Vereinbarungen geregelt werden. Der Gemeindevorstand hat deshalb entschieden, das Projekt einer Grenzkorrektur nicht weiterzuverfolgen.
Vertretung der Gemeinde im Gesundheitsrat der «Sanadura»
Der Gesundheitsrat der öffentlich-rechtlichen Anstalt «Sanadura» setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Trägergemeinden zusammen. Jede Gemeinde entsendet eine Person, welche die Gemeindestimmen im Gesundheitsrat vertritt. Der Gesundheitsrat ist das oberste politisch-strategische Organ der «Sanadura». Seine Mitglieder sind in ihren Entscheidungen unabhängig von Weisungen der Gemeindevorstände, sorgen jedoch für einen regelmässigen Informationsaustausch mit ihrer Gemeinde. Der Verwaltungsrat ist demgegenüber für die strategisch-operative Führung zuständig und beantragt dem Gesundheitsrat die strategischen Entscheide. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Gemeindevorstand als sinnvoll, dass die Gemeinden politisch direkt im Gesundheitsrat vertreten sind. Für den Verwaltungsrat sollen hingegen externe Fachpersonen mit ergänzenden Kompetenzen gewonnen werden. Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, dass die Gemeindevizepräsidentin Alice Bisaz die Gemeinde Samedan im Gesundheitsrat der «Sanadura» vertreten wird.
Hotelprojekt Sper l'En – Neuordnung der Baurechtsparzellen
Die Bürgergemeinde und die Politische Gemeinde beabsichtigen auf den Liegenschaften Nr. 1239 und Nr. 1406 in Sper l'En eine Hotel- und Wohnüberbauung zu ermöglichen. Die Gemeindeversammlung hat am 30. Juni 2025 den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie den Baurechtsvertrag mit der einfachen Gesellschaft Sper l’En genehmigt. Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurde eine Arrondierung und Neuordnung der beiden Parzellen mit separatem Vertrag in Aussicht gestellt. Mit der Genehmigung des entsprechenden Teilungs-, Vereinigungs- und Tauschvertrages hat der Gemeindevorstand den vorbehaltenden Beschluss vollzogen. Dabei wird die in der Hotel- und Wohnzone Sper l'En liegende Teilfläche von rund 5'700 m² der Bürgergemeinde-Liegenschaft Nr. 1239 abgegrenzt und mit der 680 m² großen Parzelle Nr. 1406 der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Bürgergemeinde und die Politische Gemeinde werden entsprechend ihrer eingebrachten anrechenbaren Geschossfläche Miteigentümer der vergrösserten Liegenschaft Nr. 1406.
Vergabe von Aufträgen
Gestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den Anbieter mit dem jeweils vorteilhaftesten Angebot vergeben: periodischer Unterhalt Abwasserleitungen und Strassensammelschächte an die Rudigier AG, La Punt, für CHF 78'186; Ersatz mobile Endgeräte für Schüler und Schülerinnen der Gemeindeschule an die AlphaCom GmbH, Domat/Ems, für 66'278; Ersatz Wärmetauscher Kunsteisbahn Promulins Arena an die Wettstein Kältetechnik AG, Gümligen, für CHF 52'536; Lieferung digitale Wandtafeln Gemeindeschule an die Bischoff AG, Wil, für CHF 40'482; Sanierung Fussgängerbrücke über die Kantonsstrasse an die Lazzarini AG, Samedan, für CHF 32'565; Erneuerung Strassenmarkierung an die EnBePu, St. Moritz, für CHF 32'114; Ersatz Stromverteilung MZH Promulins an die Elektro Merz AG, Samedan, für CHF 30'700; Erneuerung Spaltanlage Werkhof Cho d'Punt an die UWT 2000 GmbH, Domat/Ems, für CHF 22'458; Lieferung Bauholz für Strassenunterhalt an die Resgia S-chanf für CHF 22'408; Badsanierung Mehrfamilienhaus Quadratscha an die F. Duttweiler AG, Samedan, für CHF 16'485; Erneuerung Trübungsmessung Wasserversorgung an die Stebatec Züllig AG, Rheineck für CH 13'582; Ersatz Notstromversorgung Wasserversorgung an die Stebatec Züllig AG, Rheineck, für CHF 10'493.
Erteilte Baubewilligungen
Bernard und Leila De Laguiche, Parzelle Nr. 1283, Crappun, Umbau und Sanierung Mehrfamilienhaus; Trumag SA, Parzelle Nr. 1386, Crusch, Umbau Zweifamilienhaus; STWEG Chesa Tschuetta, Parzelle Nr. 1632, San Bastiaun, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe; Hotel Bernina AG, Parzelle Nr. 1138, Plazzet, Instandstellung Wellnessanlage; Post Immobilien AG, Parzelle Nr. 1680 und 1681, Cho d'Punt, Verlängerung der im Februar 2018 erteilten Baubewilligung für den Neubau Busdepot bis Ende März 2028; Inglina Gaudenzi-Grass, Parzelle Nr. 1049, Crusch, Hühnerstall mit Auslauf; Juksel und Sabine Gabriel-Müller, Parzelle Nr. 1541, San Bastiaun, Umbau Wohneinheit und Einbau Dachflächenfenster; F. Duttweiler AG, Parzelle Nr. 1120, Quadratscha, Dachsanierung Wohn- und Geschäftshaus. Im Fall einer widerrechtlich erstellten Baute wurde das Bauvorhaben nachträglich bewilligt und mit der Mindestbusse gemäss den Vorgaben des kantonalen Raumplanungsgesetzes geahndet. Die Gemeinde wünscht allen Bauherrschaften viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Projekte und bedankt sich für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben.
(Pre)