Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 17. März 2026 mit Beschluss Nr. 220/2026 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Entflechtung Langsamverkehr Val Bernina» genehmigt. Planungsmittel:
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. |
Gemeindevorstand |
Pontresina, den 24. März 2026 |