26.03.2026
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Pontresina statt. 

Gegenstand: 
Teilrevision Nutzungsplanung Bahnhofareal, Jugendherberge mit Sportzentrum und Cuntschett

Auflageakten:
  • Teilrevision Baugesetz (Art. 60, Zonenschema und Art. 73bis, Wohn- und Gewerbezone)
  • Genereller Gestaltungsplan 1:1000 / 1:500 Bahnhofareal und Jugendherberge mit Sportzentrum
  • Genereller Erschliessungsplan 1: 1000 Bahnhofareal, Jugendherberge mit Sportzentrum und Cuntschett

Grundlagen:
  • Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. separate Beilagen

Auflagefrist: 30. März 2026 bis 28. April 2026 (30 Tage)

Auflageort / -zeit:
Digitale E-Mitwirkung unter www.dialog-pontresina.ch. Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist auch analog in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zu Bürozeiten (Tel 081 838 81 81) eingesehen werden.

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist können Interessierte beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. Die Eingaben sind bevorzugt über die E-Mitwirkung unter www.dialog-pontresina.ch einzureichen.
Der Gemeindevorstand
Pontresina, 26. März 2026