In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Pontresina statt. Gegenstand: Teilrevision Nutzungsplanung Prasüras Auflageakten:
Grundlagen:
Auflagefrist: 30. März 2026 bis 28. April 2026 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Digitale E-Mitwirkung unter www.dialog-pontresina.ch. Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist auch analog in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zu Bürozeiten (Tel 081 838 81 81) eingesehen werden. Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist können Interessierte beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. Die Eingaben sind bevorzugt über die E-Mitwirkung unter www.dialog-pontresina.ch einzureichen. |
Der Gemeindevorstand |
Pontresina, 26. März 2026 |