Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) und Art. 24 des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) hat der Gemeindevorstand die Schutzzonenausscheidung für die obenaufgeführten Quellfassungen erarbeiten lassen. |
Auflageakten (alle vom 5.6.2020): - Schutzzonenplan "Munt" und "Tschanglas" 1:7’500/1:1’000 - Schutzzonenplan "Muot Selvas" und "Alp da Segl" 1:5’000/1:500 - Schutzzonenreglement "Munt", "Tschanglas", "Muot Selvas", "Alp da Segl" - Hydrogeologischer Begleitbericht "Munt" und "Tschanglas" - Gefahrenkataster und Risikoplan "Munt" und "Tschanglas" - Hydrogeologischer Begleitbericht "Muot Selvas" und "Alp da Segl" |
Die Unterlagen liegen ab heutigem Publikationsdatum während 30 Tagen in der Gemeindekanzlei in Sils Maria auf (Einsicht während der Schalterstunden, 9.30 -11.30 und 14.30 - 17.30, oder gemäss telefonischer Vereinbarung, Tel. 081 826 53 16). |
Rechtsmittel: Wer durch die Schutzzonenausscheidung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung zu haben glaubt, kann innert 30 Tagen ab heutigem Publikationsdatum Einsprache gegen den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeindevorstand einzureichen. Sie müssen eine Begründung und einen Antrag enthalten. |
Sils, 2. Juli 2020 Der Gemeindevorstand |