29.06.2020
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Stimmbevölkerung am 21. Juni 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Teilrevision Flowtrail Corviglia-Marguns

Auflageakten:
-Genereller Erschliessungsplan 1:5000

Grundlagen:
-Planungs- und Mitwirkungsbericht
-Technischer Bericht

Auflagefrist: 01.07.2020 bis 30.07.2020 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindebauamt während den Öffnungszeiten

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina/Schlarigna, den 30. Juni 2020