08.02.2019

Aus den Verhandlungen des Gemeindevorstandes.

Vorprüfung Teilrevision der Ortsplanung: Auslöser der vorliegend zur Diskussion stehenden Nutzungsplanungsrevision bildet im Wesentlichen die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, welche eine kompaktere und dichtere Siedlung unter angemessener Berücksichtigung der Wohn- und Siedlungsqualität gewährleistet.

Auch ist vorgesehen, das Baugesetz an das mittlerweile in verschiedenen Punkten überholte übergeordnete Recht anzupassen. Dies namentlich an das Bundesgesetz über die Raumplanung, das kantonale Raumplanungsgesetz inklusive der dazugehörenden Verordnung, an das Zweitwohnungsgesetz und an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen der einbezogenen kantonalen Amtsstellen und basierend auf der Beurteilung durch das Amt für Raumentwicklung Graubünden ergeben sich zur Vorlage diverse Ausführungen, welche im vorliegenden Vorprüfungsbericht zusammengefasst sind. Der im Grundsatz positive Vorprüfungsbericht wird vom Vorstand erneut zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang findet am 8. März 2019 eine gemeinsame Sitzung mit dem Ortsplaner und mit dem Baujuristen statt.

Vorprüfung Hotelzone Arvis: Das Planungsbüro Stauffer & Studach AG hat dem Amt für Raumentwicklung Graubünden im Namen der Gemeinde La Punt Chamues-ch diverse Unterlagen zur Durchführung des kantonalen Vorprüfungsverfahrens im Sinne von Art. 12 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden zugesandt. Mit der vorliegend zur Diskussion stehenden Nutzungsplanungsrevision der Gemeinde La Punt Chamues-ch sollen im Wesentlichen die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit im Quartier Arvins ein Drei-Sterne-Hotel errichtet werden kann. Vorgesehen ist ein Hotel mit rund 100 Zimmern (200 Betten), einem öffentlichen Restaurant, Seminarräumen und einem Spa-/Fitnessbereich. Das geplante Hotelkonzept soll insbesondere sportbegeisterte Menschen sowie Wissensarbeiter, die für eine gewisse Zeit ungestört in einer inspirierenden Umgebung mit professioneller Infrastruktur arbeiten möchten, anziehen. Mit der Ansiedlung eines neuen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebes soll die Attraktivität der Gemeinde als Tourismusort gesteigert werden. Die vorliegend zu beurteilende, projektbezogene Nutzungsplanung beruht auf einem von den Grundeigentümern und Projektentwicklern ausgearbeiteten Nutzungs- und Gestaltungskonzept, welches ein Hotelprojekt mit zwei Hauptbauten in der hinteren Reihe und acht Einzelbauten sowie Doppelhäuser in der vorderen Reihe des vorgesehenen Neubaukomplexes vorsieht. Der vorliegende Vorprüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen, wobei demnächst eine detaillierte Beurteilung stattfindet.

Spiel- und Erlebnisinszenierung Val Chamuera: Damit die Spiel- und Erlebnisinszenierung Val Chamuera weiterverfolgt werden kann, wurde vonseiten La Punt Ferien eine Offerte bei der Firma Erlebnisplan GmbH, Luzern, eingeholt. Die Firma Erlebnisplan ist führend in der Planung, Umsetzung und Betreuung solcher Spielplätze. Mit dieser Firma wurden bereits Begehungen durchgeführt und Ideen ausgetauscht. Die Offerte sieht einen Honoraraufwand von 23’047,80 Franken vor. Auf Antrag von La Punt Ferien wird die Offerte der Firma Erlebnisplan genehmigt. Gleichzeitig wird der notwendige Betrag von maximal 25’000 Franken freigegeben. Seitens des Vorstandes wird dabei Folgendes festgehalten: Auf eine Hängebrücke ist zu verzichten. Es darf kein Restaurant vorgesehen werden. Es wird kein Themenrundweg gewünscht. Die bestehenden Sperren im Chamuerabach dürfen nicht entfernt werden (die Sperre beim Stevel ist zu sanieren). Eine Strassenteerung bis zum Schützenhaus ist nicht erwünscht.

Vernehmlassung Gesetzesrevision zur Haushaltsflexibilisierung: Mit einer aktiven und vorausschauenden Finanzpolitik soll der Kantonshaushalt langfristig im Lot gehalten werden. Die Kantonsfinanzen befinden sich zwar bereits seit vielen Jahren in gesunder Verfassung. Mittel- und langfristig zeichnen sich aber deutliche Engpässe ab. Die Erträge vermögen mit dem Ausgabenwachstum nicht mehr Schritt zu halten. Der Kantonshaushalt kann schnell aus dem Gleichgewicht geraten. Für den Grossen Rat sollen ausreichende Ausgabenspielräume geschaffen werden. Dazu ist eine Revision von 14 kantonalen Gesetzen zur Haushaltsflexibilisierung (GrFlex) erforderlich. Ergänzend ist festzulegen, wann und wie die Regierung im Bedarfsfall ein Entlastungspaket mit konkreten Sparmassnahmen zu erarbeiten und dem Grossen Rat zum Beschluss vorzulegen hat. Der Kanton unterbreitet das GrFlex-Projekt zusammen mit dem EP-Konzept zur Stellungnahme. Die Gesetzesrevisionen werden ohne Änderungsanträge im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

Festsetzung der nächsten Gemeindeversammlung und deren Traktanden: Das Datum für die nächste Gemeindeversammlung wird auf Donnerstag, 21. Februar 2019, 20.15 Uhr festgesetzt. Anlässlich dieser Versammlung wird die Gefährdungsanalyse vorgestellt und eine Ersatzwahl in den Gemeindevorstand vorgenommen. Diverse Beiträge: Folgende Vereine und Anlässe werden finanziell unterstützt: Geräteturnen TZ Engiadina, Ferienspass Engadin. (un)