02.04.2026
An der Sitzung vom 4. März 2026 hat der Gemeinderat Zuoz, gestützt auf Art. 16 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO), die Absicht zur Einleitung einer Anpassung des Quartierplans Albanigna beschlossen.

Zweck:                           
Mit der Teilrevision des Quartierplans soll die Erschliessung des Grundstücks Nr. 2479 angepasst werden. 

Quartierplangebiet und  Auflage: 
Das Quartierplangebiet umfasst folgende Parzellen: 2478, 2479, 2983 und 2996

Die Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Situationsplan 1:500 Quartierplan Albanigna (Perimeter Quartierplan) ersichtlich.

Dieser liegt vom 2. April bis 1. Mai 2026 auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Zuoz während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsichtnahme auf.

Einsprachemöglichkeit:   Gegen die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens und die Abgrenzung des Quartierplangebietes kann bis zum 31. April 2026 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Zuoz, 2. April 2026

Der Gemeinderat von Zuoz