Die Gemeinde Celerina/Schlarigna beabsichtigt ein neues Tourismusgesetz für die Regelung der Beherbergungs-, Tourismusförderungs- sowie Verkehrsabgabe und Verkehrstaxe zu erlassen. Alle Interessierten sind eingeladen sich dazu bis zum 15. August 2020 vernehmen zu lassen. Die Vorlage umfasst folgende Unterlagen: -Tourismusgesetz Celerina Entwurf vom 24.06.2020 -Schema Abgaben aus Sicht der Einheimischen -Schema Abgaben aus Sicht der Beherbergungsbetriebe -Schema Abgaben aus Sicht der Zweitwohnungsbesitzer -Darstellung der finanziellen Belastung der verschiedenen Abgabepflichtigen nach geltender Gesetzgebung und nach Entwurf Tourismusgesetz Celerina Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-celerina.ch unter der Rubrik Projekte heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. |
Gemeinde Celerina/Schlarigna |
Celerina, 14. Juli 2020 |