22.07.2020

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Neubau Forstwerkhof
Die aktuelle Situation bezüglich Forstwerkhof der Gemeinden La Punt Chamues-ch und Madulain ist unbefriedigend. Der Werkhof des Forstamtes in Madulain ist zu klein, es fehlt Platz für die Garagierung der Maschinen und Geräte. Garderoben sind keine vorhanden und ein Aufenthaltsraum fehlt.
Der Holzunterstand in La Punt musste entfernt werden, weil dort Industrie- und Wohnhäuser gebaut werden. Diverse Materialien und Geräte des Forstamtes sind an vier verschiedenen Standorten gelagert. 
Es entsteht ein hoher Arbeitsorganisations- und Zeitaufwand für Fahrten zwischen den verschiedenen Abstell- und Lagerorten.
Es soll kein gemeinsamer Werkhof für den Forst- und Werkdienst erstellt werden, sondern lediglich einer für das Forstamt.
Das Architekturbüro Ernst Huber hat ein Konzept erarbeitet und ein Vorprojekt erstellt. Die Gesamtkosten werden auf Fr. 2’700’000.-- veranschlagt.
Das Projekt wurde dem Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons (AWN) zur Beurteilung und Beschlussfassung eingereicht. Das AWN hat anschliessend die Ämtervernehmlassung durchgeführt und die öffentliche Auflage Forstprojekt publiziert. Einsprachen sind keine eingegangen.
Das AWN hat die Anfrage in positivem Sinne beantwortet, den Standort im Wald bewilligt und stellt Beiträge von Bund und Kanton von 60% an die anrechenbaren Kosten oder maximal Fr. 1’410’000.-- in Aussicht.
Im Interesse eines optimalen Forstbetriebs beschliesst der Vorstand, dem notwendigen Gesamtkredit von Fr 2’700’000.-- zuzustimmen.
Das Kreditbegehren wird daher der nächsten Gemeindeversammlung zur Annahme unterbreitet.

2) Arbeitsvergaben Truochs/La Resgia
Im Zusammenhang mit der Überbauung Truochs/La Resgia wird folgende Arbeitsvergabe vorgenommen:
-Gärtnerarbeiten = Zarucchi Gartenbau AG, 7500 St. Moritz 28’911.45

3) Wanderweg Es-cha
Der Wanderweg zur SAC Hütte Es-cha befindet sich in einem schlechten Zustand.
Dazu folgende Bemerkungen:
-Der Wanderweg sieht zwar schlimm aus, wandern kann man jedoch problemlos auch daneben. Bei Regen oder Schnee ist der Weg wegen dem hohen Tonanteil sehr
schlüpfrig.
-Von Hand mit Pickel und Schaufel kann nichts Gescheites ausgerichtet werden. Die Gräben sind so tief, dass das Wasser seitlich nicht abfliessen kann. Auch bei einer Erstellung solcher Ableitungen bleiben die Gräben tief.
-Der zentrale Punkt ist die Ableitung des Wassers. Es ist so geplant, dass die Gräben zugeschüttet werden und der Wanderweg seitliche Neigung aufweist. Um das Wasser zusätzlich in Längsrichtung ableiten zu können, soll von Zeit zu Zeit die Wegneigung geändert werden. Quergräben oder Querrinnen sind nicht vorgesehen. Diese würden später vom Vieh wieder zerstört.
-Nach der Sanierung muss das ganze Stück für eine gewisse Zeit zwingend ausgezäunt werden, damit das Vieh nicht wieder alles zertrampelt.
Der Vorstand beschliesst, die Sanierungsarbeiten zu einem Betrag von ca. Fr. 9’400.-- ausführen zu lassen.

4) Eisweg Madulain – Zuoz
Der Eisweg von Madulain nach Zuoz besteht bereits seit einigen Jahren und hat sich positiv entwickelt. Der Eisweg soll neu von ca. 1’100m auf ca. 1’400m verlängert werden.
Die Bewirtschaftung erfolgt durch Men Duri Willy und seinem Team und wird mit eigenen Maschinen ausgeführt.
Seitens des Vorstandes wird folgendes festgehalten und beschlossen:
-La Punt Chamues-ch beteiligt sich aufgrund des Plaiv-Schlüssels am Erweiterungsbau des Eiswegs.
-Die jährlichen Betriebskosten sind von den zwei betroffenen Gemeinden Madulain und Zuoz zu übernehmen.
Diese Kostenaufteilung entspricht der Vereinbarung beim Parc Alpin in S-chanf.

5) Vernehmlassung Zivilschutzgesetz
Am 20. Dezember 2019 haben die Eidgenössischen Räte die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes verabschiedet. Die Totalrevision soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Im Bereich des Zivilschutzes sieht das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer vor, wobei eine Angleichung an die Armee vorgenommen wurde.
Damit zweckmässige Lösungen für den Zivilschutz im Kanton Graubünden und die zugehörige Gesetzesänderung erarbeitet werden können, ist von der vom Bund eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Schutzdienstpflicht bis längstens fünf Jahre nach Inkrafttreten Gebrauch zu machen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird ohne Änderungen zur Kenntnis genommen.

6) Festsetzung der nächsten Gemeindeversammlung und deren Traktanden
Das Datum für die nächste Gemeindeversammlung wird auf Donnerstag, 20. August 2020, um 20.15 Uhr festgesetzt.
Anlässlich dieser Versammlung werden die Überbauung Truochs/La Resgia, 2. Etappe, Kredit von Fr. 13’300’000.-- und der Neubau Forstwerkhof, Kredit von
Fr. 2’700’000.-- behandelt.
Diese Versammlung wird wegen den Corona-Vorschriften in der Mehrzweckhalle des Schulhauses abgehalten.

7) Diverse Beiträge
Folgende Vereine und Institutionen werden finanziell unterstützt:
-Societed da musica S-chanf Schweizerische Bibliothek für Blinde,
-Seh- und Lesebehinderte
-SAC Bernina für den Neu-/ Umbau Chamanna d’Es-cha

23.Juli 2020,  Der Aktuar/un