29.07.2020
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung La Punt Chamues-ch am 23. Juli 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:Teilrevision Truochs/La Resgia (InnHub)
Auflageakten:
- Baugesetz, Art. 27 (Wohn-Gewerbezone Truochs/La Resgia)
- Zonenplan 1:1‘000
- Genereller Gestaltungsplan 1:1‘000
- Genereller Erschliessungsplan 1:1‘000

Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Modell

Auflagefrist: 31. Juli 2020 bis 29. August 2020

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104
Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH
Der Präsident: Jakob Stieger
Der Gemeindeschreiber: Urs Niederegger




La Punt Chamues-ch, 30. Juli 2020