Öffentliche Planauflage | |
Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB): Gesuch Neubau Albulatunnel II, Projektänderung Perronverlängerung Bahnhof Spinas und Beverinaue |
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Gesuchstellerin: | Rhätische Bahn AG Bahnhofstrasse 25 7001 Chur |
Ort: | Gemeinde Bever |
Gegenstand: | Gesuch Neubau Albulatunnel II, Projektänderung Perronverlängerung Bahnhof Spinas und Beverinaue |
Verfahren: | Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). |
Öffentliche Auflage: | Die Gesuchsunterlagen können vom Freitag, 21. August 2020 bis Montag, 21. September 2020 an folgenden Stellen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden: - Gemeindeverwaltung Bever, Fuschigna 4, 7502 Bever - Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Rohanstrasse 5, 7000 Chur, ab 7. September 2020, Ringstrasse 10, 7001 Chur - Elektronisch auf www.aev.gr.ch (Rubrik "Aktuelles") |
Einsprachen: | Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). |
Enteignung: | Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG). |
Amt für Energie und Verkehr Graubünden Abteilung Öffentlicher Verkehr |
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Chur, 20. August 2020 |