Während der Jagdzeit ist das Befahren von Feld- und Waldstrassen der Gemeinde Celerina/Schlarigna, die normalerweise für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, möglich, sofern es sich um den Transport von erlegtem Schalenwild handelt. Diese Vorschrift ist gültig für die Hochjagd und die Sonderjagd auf Steinwild und Hirschwild, sowie auch für Schweisshundegespanne in Ausübung ihrer Tätigkeit. |
GEMEINDE CELERINA/SCHLARIGNA |
6. August 2020 |