29.11.2018

Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 30. November 2018: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 86 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 22 Baugesuchen wurden 20 genehmigt und zwei abgelehnt.

Feuerwehrlokal St. Moritz Dorf – Projekt «Escape Room»: Mit dem Verein Offene Jugendarbeit und mit den Initianten des Projektes «Escape Room» wurde Folgendes vereinbart: Der Verein Offene Jugendarbeit verbleibt bis zu einer möglichen Räumung der heutigen Räumlichkeiten im Schulhauses Grevas an diesem Standort. Den Initianten des Escape Rooms wird das alte Feuerwehrlokal St. Moritz Dorf mit einer Jahresmiete von 1200 Franken zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Lokals ist so lange möglich, wie der Verein keinen Bedarf für einen Ausweichstandort anmeldet oder aber die Gemeinde keinen Eigenbedarf geltend macht. Den Initianten des Escape Rooms werden zudem die Nebenkosten (Strom, Wasser etc.) in Rechnung gestellt. Im Gegenzug verpflichten sie sich, den Verein Offene Jugendarbeit in die Umsetzung ihres Projektes mit einzubeziehen und diesem die Räumlichkeiten ein bis zweimal jährlich mit den Anlagen für einen Anlass unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Wintersaison 2018/2019 – Strassensperre St. Moritz-Celerina: Der Gemeindevorstand genehmigt die Strassensperrung der Verbindungsstrasse zwischen St. Moritz und Celerina vom 20. Dezember 2018 bis 4. März 2019 mit den Auflagen der Gemeindepolizei. Zudem wird die Amtliche Publikation in der «Engadiner Post» genehmigt.

Winter Concours Hippique St.Moritz 2019 – Bewilligung: Die Durchführung des Winter Concours Hippique St. Moritz 2019 vom 13. Januar 2019 bis 20. Januar 2019 auf der Polowiese wird mit den Auflagen des Bauamtes und der Gemeindepolizei bewilligt.

Alpine Sports Events St. Moritz- Engadin (ASESE) – Mitgliedschaft und Statuten: Der Gemeindevorstand beschliesst, Mitglied im Verein Alpine Sports Events St. Moritz-Engadin (ASESE) zu werden. Zudem werden die Statuten des Vereins genehmigt. Somit hat die Gemeinde Anspruch, einen Vertreter in den Vereinsvorstand zu delegieren, welcher von der Vereinsversammlung nicht bestätigt werden muss. Die Wahl dieses Vertreters obliegt dem St. Moritzer Gemeinderat.

Verordnung über die Entschädigung der Präsidenten und Mitglieder kommunaler Behörden und Kommissionen – Genehmigung: Die Verordnung über die Entschädigung der Präsidenten und Mitglieder kommunaler Behörden und Kommissionen wird genehmigt und tritt somit auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Evviva Polo St. Moritz AG – Vertragsverlängerung: Die beantragte Vertragsverlängerung bis 30. April 2025 des bestehenden Vertrages vom 26. November 2014 betreffend Veranstaltung von Poloturnieren in St. Moritz zwischen der Evviva Polo St. Moritz AG und der Gemeinde St. Moritz wird einstimmig bewilligt. Gemäss der Evviva Polo St. Moritz AG sei es wichtig, für ihre Planung über eine Rechtsgrundlage mit der Gemeinde zu verfügen, um Verträge mit Partnern frühzeitig unterzeichnen zu können.

Kessel Racing und Car & Vintage – Videodreh und Fahrzeugausstellung: Der Videodreh und die Fahrzeugausstellung der beiden Firmen Kessel Racing und Car & Vintage wird einstimmig genehmigt. Somit wird auf der Via Serlas und auf der Via Tinus unter Berücksichtigung der Strassengesetzgebung die Drehgenehmigung für ein Werbevideo erteilt. Zudem wird die Bewilligung zur Ausstellung eines Rennwagens von Anfang Dezember 2018 bis Mitte Januar 2019 im Parkhaus Serletta im Bereich der Rolltreppen auf dem Parkhausdeck 3 erteilt.

St. Moritz Tourismus-Feuerwerk 1. Januar 2019: Das Feuerwerk vom 1. Januar 2019 wird mit den entsprechenden Auflagen und Einschränkungen genehmigt, welche wie folgt lauten: Die Bestimmungen des «Reglements betreffend das Abfeuern von Feuerwerken auf dem Gemeindegebiet von St. Moritz» vom 17. Dezember 2007 müssen eingehalten werden. Die Bewilligung gilt vorbehältlich eines generellen Feuerverbotes und Feuerwerksverbotes infolge anhaltender Trockenheit und Schneemangels. Dieses kann von der Gemeinde St. Moritz in Absprache mit den Nachbargemeinden und den kantonalen Amtsstellen erlassen werden. Der Abschussplatz in der Mitte des gefrorenen St. Moritzersees wird bewilligt; falls der See nicht gefroren ist, müssen mögliche Alternativabschussplätze vorgängig und in Rücksprache mit dem Gemeindevorstand geklärt werden.

Betreuung Abwasserpumpwerke St. Moritz: Die Betreuung der Abwasserpumpwerke der Gemeinde St. Moritz wird heute durch die Mitarbeiter der gemeindeeigenen Wasserversorgung sichergestellt. Mit der Einführung der neuen Hygienevorschriften W12 können diese Arbeiten aufgrund der Auflagen der Qualitätssicherung für das Trinkwasser nicht mehr durch die gemeinde eigenen Mitarbeiter getätigt werden. Im Hinblick auf die geplante Übernahme der Pumpwerke im 2020 durch die Abwasserreinigung Oberengadin (ARO) soll die Betreuung der Abwasserpumpwerke bereits ab 2019 durch die Mitarbeiter der ARA Staz unter Verrechnung der anfallenden Kosten zu Selbstkosten übernommen und betreut werden. Ein entsprechender Antrag an den Abwasserverband Oberengadin (AVO) wird verabschiedet.

Forum Paracelsus – Antrag auf Kostenerlass: Ein Gesuch zur Reduktion oder Erlass der Mietkosten über 4’200 Franken für eine Kunstausstellung im Forum Paracelsus wird im Sinne der Gleichbehandlung und aufgrund dessen, vorliegend keine Präjudiz zu schaffen zu wollen, abgelehnt.

Vernehmlassung Steuervorlage 17 – Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und des Gemeinde und Kirchensteuergesetzes: Im Rahmen der Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes) beschliesst der Gemeindevorstand, inhaltlich die Stellungnahme des Verbandes der Gemeindesteuerämter des Kantons Graubündens vom 7. November 2018 zu unterstützen und diese namens der Gemeinde St. Moritz als Stellungnahme zuhanden des kantonalen Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zu verabschieden.

Engadin St. Moritz Tourismus AG – Botschaft Finanzierung regionale Top-Event: Der Gemeindevorstand genehmigt die Botschaft zuhanden der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 betreffend Finanzierung der regionalen Top-Events und verabschiedet diese zuhanden der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2018.