27.02.2019

An seinen Sitzungen im Februar hat der Gemeindevorstand unter anderem folgende Geschäfte und Baugesuche behandelt:

NoTomorrow St. Moritz – Event im 2020: Der Gemeindevorstand behandelt die Machbarkeit des Anlasses NoTomorrow St. Moritz. Gemäss Konzept der Organisatoren ist NoTomorrow St. Moritz ein im März 2020 (12.03. bis 15.03. oder 19.03. bis 22.03.) geplanter Grossanlass (Openair/Festival) für elektronische Tanzmusik (Electronic Dance Music; EDM). Während drei Tagen sollen die weltweit besten DJs tausende von Besuchern getreu dem Motto «live, love and enjoy as if there was no tomorrow» in eine winterliche Märchenwelt voller Magie versetzen. Der Gemeindevorstand steht dem Anlass grundsätzlich positiv gegenüber und ist der Meinung, dass das Konzept durch die Gemeinde mit entsprechenden Auflagen getragen werden könnte. Nicht einverstanden ist der Gemeindevorstand mit dem Standort im Raum San Gian. Dieser liegt in der Lawinenschutz- und Grundwasserzone. Zudem sind die Lärmimmissionen für die Nachbarn nicht zumutbar. Der Anlass wäre allenfalls am Standort Salastrains (Zielgelände) machbar. Zudem müsse vor einer Bewilligungserteilung die Finanzierung durch den Organisator sichergestellt werden. Die Beurteilung über einen finanziellen Beitrag der Gemeinde muss die Tourismuskommission vornehmen. Auch könnte eine Beitragsleistung durch die Engadin St. Moritz Mountains AG und die Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) geprüft werden.

Den Organisatoren soll mitgeteilt werden, dass der Gemeindevorstand momentan hinter diesem Projekt stehe. Konzept und Finanzierung müssten raschmöglichst konkretisiert und die entsprechenden Auflagen der Gemeinde definiert werden. Die Abteilung Tourismus wird intern mit der Weiterbearbeitung beauftragt.

Besoldung des Gemeindepräsidenten – Bewilligung Nebenbeschäftigung: Im November 2018 hat der alte Gemeindevorstand die Besoldung des neuen Gemeindepräsidenten inklusive Spesenregelung festgelegt. Michael Pfäffli, Gemeindevizepräsident im 2018, informierte darüber den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. November 2018 ausführlich. An der ersten Sitzung des Gemeindevorstandes in neuer Zusammensetzung am 3. Januar 2019 teilte Christian Jott Jenny mit, dass er mit den Konditionen des Beschlusses nicht ganz einverstanden sei und stellte in der Folge am 14. Januar 2019 schriftlich formulierte Anträge dazu. Im Ausstand von Christian Jott Jenny hat der Gemeindevorstand diese Anträge intensiv diskutiert und entschieden, dem Gemeindepräsidenten in analoger Anwendung von Art. 69 Personalverordnung folgende Nebenbeschäftigungen zu erlauben: Erstens die künstlerische Leitung des Festivals da Jazz und zweitens vereinzelte künstlerische Auftritte. Dies mit der Bedingung, dass in Anwendung von Art. 52 Abs. 1 Gemeindeverfassung eine Ausnahmeregelung getroffen wird und das Pensum und entsprechend auch die Besoldung um 10 Prozent gekürzt werden, was jährlich einem Betrag von rund 20 000 Franken entspricht. Bei der Spesenregelung wurde gegenüber dem Beschluss vom 12. November 2018 keine Änderung vorgenommen. Die Spesenvergütung erfolgt nach der Verordnung über die Entschädigung der Präsidenten und Mitglieder kommunaler Behörden und Kommissionen und dem Spesenreglement für die Mitarbeitenden der Gemeinde St. Moritz. Dem Gemeindepräsidenten wurde keine Spesenpauschale gewährt. Für Repräsentationsspesen steht dem Gemeindepräsidenten der im Budget dafür vorgesehene Betrag zur Verfügung. Diese Regelung des Gemeindevorstandes gilt vorerst für ein Jahr. Anschliessend erfolgt eine Neubeurteilung.

Der Gemeindevorstand begründet sein Entgegenkommen wie folgt: Das Festival da Jazz hat für den Sommertourismus in St. Moritz eine überragende Bedeutung. Der Gemeindevorstand ist der Meinung, es sei für St. Moritz von grossem Interesse, dass das Festival weiterhin so erfolgreich durchgeführt wird. Christian Jott Jenny sei der Kopf des Festivals. Als künstlerischer Leiter garantiere er für den Erfolg des Anlasses. Allerdings müsse dem Gemeindevorstand noch im Detail aufgezeigt werden, wie das Festival neu organisiert ist und wie sich der Gemeindepräsident entlastet. Des Weiteren sei und bleibe Christian Jott Jenny Künstler. Bühnenauftritte seien ihm wichtig und gehören zu seiner DNA. Einige Engagements habe er bereits vor seiner Wahl vereinbart. Mindestens diese und vereinzelte weitere soll er wahrnehmen können. Bei seiner Beurteilung war der Gemeindevorstand der Meinung, dass dieses Zugeständnis aber auch finanzielle Konsequenzen haben muss und Pensum und Besoldung entsprechend zu reduzieren sind. Das Gemeindepräsidium ist eigentlich ein 150-Prozent-Job. Der Gemeindevorstand erwartet von Christian Jott Jenny deshalb nach wie vor 100 Prozent Einsatz für St. Moritz und für alle Aufgaben, die das Gemeindepräsidium mit sich bringt.

Sigi Asprion, Alt-Gemeindepräsident – Abgeltung geregelt: Dem vorliegenden Lösungsvorschlag, der zwischen Sigi Asprion und der Gemeinde alle gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen als erledigt betrachtet, wird zugestimmt. Zwischen den Parteien wird somit eine Lösung gefunden, die beide Parteien zufriedenstellt.

Totalrevision der Gemeindeverfassung – Start öffentliche Vernehmlassung ist der 2. April 2019: Der neue Gemeindevorstand behandelt in Anwesenheit von Gemeinderat Fritz Nyffenegger, Rechtskonsulent Alexander Blöchlinger und RA Dr. iur. Frank Schuler, Chur, die Unterlagen zur Totalrevision der Gemeindeverfassung. Inhaltlich werden zur Version von Ende Dezember, die der alte Gemeindevorstand zuhanden des neuen Gemeindevorstandes verabschiedet hatte, keine Anpassungen mehr vorgenommen. Die Vorlage besteht aus den Entwürfen zur neuen Gemeindeverfassung (E-GV), zu einem Gesetz über die politischen Rechte (E-GPR), einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat (E-GOGR) sowie einem Erläuterungsbericht. Der neue Gemeindevorstand ist sich einig, die Vernehmlassung auf diesen Grundlagen durchzuführen und verabschiedet die Vorlage zuhanden einer breit angelegten öffentlichen Vernehmlassung. Die Vernehmlassung startet am 2. April 2019 mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung und soll etwa sechs bis acht Wochen dauern. Nach der Vernehmlassung werden die Rückmeldungen aufgearbeitet und die Vorlage wieder im Gemeindevorstand behandelt. Die bereinigte Version mit entsprechender Botschaft zuhanden einer Urnenabstimmung wird danach als Antrag zuhanden des Gemeinderates verabschiedet.

Teilrevision Ortsplanung du Lac – Überweisung Planungsdokumente zur Vorprüfung: Auf Antrag des Bauamtes werden die vorliegenden Planungsentwürfe (Baugesetz, Art. 80e; Zonenplan 1:2500; Genereller Erschliessungsplan / Genereller Gestal tungsplan 1:500; Vorschriften GGP/GEP und Planungs- und Mitwirkungsbericht) genehmigt und zuhanden der kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung freigegeben.

Teilrevision Ortsplanung Gewässerräume – Freigabe zur Vorprüfung: Der Antrag des Bauamtes, die Grundlagen der Teilrevision der Ortsplanung Gewässerräume zuhanden der kantonalen Vorprüfung zu verabschieden, wird genehmigt.

Abteilung St. Moritz Tourismus – Ersatzfahrzeuge: Der Antrag der Abteilung Tourismus über die Anschaffung eines Pick-ups (budgetiert) und den Kauf eines Quads (nicht budgetiert), somit die Freigabe der budgetierten Investition über 60’000 Franken auszulösen plus zusätzliche 22’000 Franken zu sprechen, eine Summe von insgesamt 82’000 Franken (inklusive Mehrwertsteuer), wird genehmigt. Der Betrag über 22’000 Franken wird als Vorstandskredit gemäss Art. 51 Ziff. 3 Gemeindeverfassung gesprochen.

Stellenausschreibung Mitarbeiter IT / TD: Der Antrag der beiden Abteilungen Steueramt und Touristische Infrastruktur betreffend Stelle im Bereich IT / Technischer Dienst (TD) wird genehmigt. Somit werden das Aufgabegebiet IT und die zugehörigen 50 Stellenprozent des aktuellen Stelleninhabers, der Ende Juli 2019 in Pension gehen wird, per 1. Juli 2019 in die Abteilung Touristische Infrastruktur verlagert und eine Stelle als «Mitarbeiter IT / Technischer Dienst» (gemäss vorliegender Stellenbeschreibung und Stelleninserat) ausgeschrieben. Damit können die Synergien im Bereich Technik in Zukunft optimaler genutzt werden. Die strategischen Aufgaben im Bereich IT werden an die Abteilung Touristische Infrastruktur übertragen. Die Verträge mit den beiden Aushilfsmitarbeitern Technik (insgesamt 30 Stellenprozente) werden auf den 1. Juli 2019 aufgelöst. Durch den Wegfall von rund 20 Stellenprozenten aufgrund von Anpassungen der Aufgaben bei den Einwohnerdiensten, die dem Steueramt unterstellt sind, wird die Stelle des aktuellen Stelleninhabers mit einem Vollzeitpensum (100 Prozent) ausgeschrieben.

Alter Schopf «Pflanzengarten Arumesti » – Miete: Eine Anfrage zur Umnutzung des ehemaligen Werkzeugschopfs «Pflanzengarten Arumesti» in ein Bienenhäuschen wird mit den Auflagen des Bauamtes bewilligt. Unter anderem ist für die Umnutzung ein BABGesuch (BAB: Bauen ausserhalb der Bauzone) über die Gemeinde beim Kanton einzureichen. Die Miete wird auf 40 Franken pro Monat festgelegt.

Mauritiusquelle – neue Arsen-Grenzwerte: Gemäss Information des Bauamtes gelten ab 1. Januar 2019 für das Trinkwasser neue Arsen-Grenzwerte. Diese wurden von bisher 50 auf 10 Mikrogramm herabgesetzt. Damit folgte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit den Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Im Rahmen der Umsetzung dieser neuen Richtlinie hat das Bauamt das St. Moritzer Trinkwasser geprüft. Wasser aus Quellen, welches zu hohe Arsenwerte aufweist, wird verworfen (nicht als Trinkwasser verwendet). Das Wasser der Mauritiusquelle wurde ebenfalls geprüft und festgestellt, dass dieses den Grenzwert um das Dreifache überschreitet. Gemäss kantonalem Amt für Lebensmittelsicherheit (ALT) sei davon nicht nur das St. Moritzer Mineralwasser betroffen, sondern auch weitere Mineralwasserquellen in Graubünden. Nach Rücksprache mit dem ALT wird auf Vorschlag des Bauamtes folgendes Vorgehen genehmigt: Die Ausschankstellen werden weiter betrieben; an den Ausschankstellen wird ein kurzer Informationstext in Deutsch, Englisch und Italienisch angeschlagen, der auf den zu hohen Arsenwert hinweist. Im Text soll unter anderem darauf hingewiesen werden, dass das Mineralwasser von St. Moritz seit mehr als 3000 Jahren von Menschen für kultische und medizinische Zwecke genutzt wurde, dass per 01.01.2019 aber neue Grenzwerte für Arsen gelten und dass das Mineralwasser diese Grenzwerte überschreite und deshalb der Konsum des Wassers in eigener Verantwortung liege; parallel dazu sollen die St. Moritz Bäder AG sowie das MTZ Heilbad St. Moritz über die geplanten Schritte informiert werden.

Indische Hochzeit – Gesuche und Bewilligungen: Im Rahmen der indischen Hochzeit, welche Ende Februar 2019 stattfinden wird, werden folgende Gesuche behandelt und mit entsprechenden Auflagen bewilligt:

Helikopter: Einsatz für den Antransport am 16.02.2019 ab der Anhängestelle vor der Parkhauseinfahrt Serletta (direkt ab LKW) mit Abladestelle auf dem Areal Palace (Eisfeld); Einsatz für den Rücktransport am 01.03.2019 ab der Anhängestelle Areal Palace (Eisfeld) mit Abladestelle vor der Parkhauseinfahrt Serletta (direkt auf LKW).

Drohnenshow vom 24.02.2019: Die Drohnenshow vom 24.02.2019 abends wird unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Bewilligungen seitens Engadin Airport vorliegen und der Gemeinde die weiteren Details noch zugestellt werden, bewilligt.

Standort Badrutt’s Palace: Aufbauarbeiten vom 11.02.2019 bis 24.02.2019 und Rückbauarbeiten vom 26.02.2019 bis 02.03.2019: von Montag bis Samstag gelten die allgemeinen Arbeitszeiten ohne Einschränkungen. Sonntagsarbeit wird generell nur zugelassen, wenn das Badrutt’s Palace ebenfalls einverstanden ist.

Standort Tenniscenter: Aufbauarbeiten vom 15.02.2019 bis 18.02.2019 und Rückbauarbeiten vom 26.02.2019 bis 02.03.2019: von Montag bis Samstag gelten die allgemeinen Arbeitszeiten ohne Einschränkungen. Sonntagsarbeit wird generell nur zugelassen, wenn die St. Moritz Bäder AG respektive das Hotel Kempinski ebenfalls einverstanden sind.

Standort Zirkuswiese: Arbeiten an den Sonntagen sind nicht gestattet; Arbeiten, welche ab 19.00 Uhr ausgeführt werden, dürfen keinen Lärm erzeugen bzw. sind «lärmarm/ruhig» auszuführen. Dabei handelt es sich um Arbeiten für den Innenausbau und die Innendekorationen. Die Gemeindepolizei wird mit der Kontrolle beauftragt. Die Rückbauarbeiten ab 27.02.2019 bis 11.03.2019 werden wie folgt bewilligt: von Montag bis Samstag gelten die allgemeinen Arbeitszeiten ohne Einschränkungen. Arbeiten an den Sonntagen sind nicht gestattet.

Eventprogramm: Das Eventprogramm für die indische Hochzeit vom 23.02.2019 bis 27.02.2019 wird mit folgenden Auflagen und Ergänzungen bewilligt: Die Aktivitäten auf der Zirkuswiese («Winter Wonderland») werden bis 2.00 Uhr bewilligt; die Festwirtschaftsbewilligungen in den erwähnten Hotelbetrieben, der Tennishalle und auf der Zirkuswiese («Winter Wonderland») werden gemäss Antrag bewilligt; die Aufbautests und Proben ab 19.02.2019 jeweils abends von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr für die Drohnenshow vom 24.02.2019 werden unter dem Vorbehalt, dass die Bewilligungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und des Engadin Airports vorliegen, bewilligt.

Feuerwerk am 25.02.2019: Das Wiedererwägungsgesuch für ein Feuerwerk am 25.02.2019 wird bewilligt.

Gesuch um Erlass Kurtaxe: Ein Gesuch um Erlass der Kur- und Sporttaxe mit der Forderung einer Summe über 2587.80 Franken, welches dem Gemeindevorstand aufgrund von Lärmimmissionen und «Ferienwohnung neu ohne Seesicht, obwohl mit Seesicht gebucht/vermietet» im Rahmen der Aufbauarbeiten für die indische Hochzeit eingereicht wurde, wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Genehmigungsverfahren: Alle diese Gesuche die indische Hochzeit betreffend wurden anhand ihres zeitlichen Eintreffens bei der Gemeinde jeweils an einer der drei Sitzungen des Gemeindevorstandes vom 4. März 2019, 11. März 2019 und/oder 18. März 2019 behandelt. Die Möglichkeit mittels Zirkularbeschluss zu entscheiden, wurde nicht angewendet.