06.08.2020

In der Berichtsperiode vom 1. bis 30. Juni 2020 hat der Gemeindevorstand gesamthaft 74 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 26 Baugesuchen wurden 24 genehmigt und zwei abgelehnt.

 

Quartierplan Bäderzentrum – Einleitungsbeschluss betreffend Teilrevision bzw. Konkretisierung Quartierplan

Der Einleitungsbeschluss betreffend Teilrevision bzw. Konkretisierung des Quartierplans Bäderzentrum wird genehmigt. Somit wird die Einsprache der Hotel San Gian AG gegen die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans infolge Rückzugs abgeschrieben. Zudem wird die Teilrevision des Quartierplans mit Konkretisierung und Änderung im Baubereich «Konzert- und Konferenzzentrum» eingeleitet. Gleichzeitig wird überprüft, ob und inwieweit sich im Rahmen dieser Teilrevision die Voraussetzungen zur Schaffung einer unterirdischen Parkierungsanlage auf dem Areal der Hotel San Gian AG schaffen lassen. Über die Aufteilung der mit dem vorliegenden Einleitungsverfahren verbundenen Kosten wird im Rahmen des Hauptentscheides befunden.

Gültigkeit Abos OVAVERVA und Dauerkarten Parkierung – Verlängerung

Die Gültigkeit der Abos für das OVAVERVA und der Dauerkarten für die Parkierung wird um den Zeitraum des vom Bundesrat verordneten Lockdowns verlängert. Für die Abos im OVAVERVA somit um 83 Tage und für die Dauerkarten für die Parkierung um 81 Tage.

La Baracca – Verlängerungsgesuch und Gartenwirtschaft

Das Gesuch der Betreiber der La Baracca um die Bewilligung für das Einrichten einer Gartenwirtschaft während der Sommersaison bis am 31. Oktober 2020 wird bewilligt. Die Gartenwirtschaft darf abends bis maximal 22.00 Uhr betrieben werden. Danach ist der Betrieb auf das Innere des Gebäudes und ohne übermässige Lärmimmission zu beschränken. Über die Verlängerung der bestehenden Bewilligung für das Stehenlassen der La baracca auf Parzelle 454 wird der Gemeindevorstand zu einem späteren Zeitpunkt beschliessen. Diese Bewilligung ist gemäss Verfügung des Gemeindevorstandes vom 27. August 2018 und Mietvertrag vom 4. September 2018 bis 31. März 2021 gültig.

Hotel Hauser – Temporäre Bühne Festival da Jazz sowie Anträge Kostenerlass und Kostenübernahme

Christian Jott Jenny tritt in Ausstand. Das Gesuch des Hotels Hauser für die Erstellung einer temporären Bühne für das Festival da Jazz für die Sommerkonzerte vom 16. Juli bis 2. August 2020 wird mit den Auflagen des Bauamtes bewilligt. Zudem wird die Benützung von öffentlichem Grund für die Erstellung einer Tischreihe entlang der Stützmauer bewilligt. Die Anträge betreffend Kostenerlass und Kostenübernahme hat die Tourismuskommission zu prüfen.

St. Moritz Tourismus – Öffnung Reithalle

Christian Jott Jenny tritt in Ausstand. Das Gesuch der Abteilung Tourismus betreffend Benützung und Öffnung der alten Reithalle während der Sommersaison von Mitte Juli bis Ende September für Veranstaltungen wird wie folgt beurteilt: Der Gemeindevorstand ist im Grundsatz einverstanden, die Reithalle für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Dies unter der Auflage, dass durch das Bauamt in Rücksprache mit den entsprechenden Amtsstellen ein allgemein gültiges Sicherheitskonzept für die Benützung der Reithalle erarbeitet wird. Darin sind auch alle Auflagen für Veranstalter zu definieren. Die Kosten für die Umsetzung der Auflagen hat der jeweilige Veranstalter zu tragen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist der Veranstalter auch verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und dieses dementsprechend umzusetzen. Auch diese Kosten und Aufwände hat der jeweilige Veranstalter zu tragen. Zudem werden das Gesuch des Engadin Festivals zur Benützung der Reithalle vom 3. August bis 11. August 2020 und das Gesuch der Kunstausstellung «Window of the World» zur Benützung der Reithalle vom 13. August bis 20. September 2020 unter den obigen Auflagen und Bedingungen bewilligt. Weitere Gesuche für die Benützung der Reithalle sind dem Gemeindevorstand vorzulegen.

Tourismuskommission – Antrag kostenlose Parkierung im Sommer 2020

Der Antrag der Tourismuskommission, die gemeindeeigenen Parkplätze aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation, welche durch die Covid-19-Pandemie ausgelöst wurde, bis Ende Oktober Gästen und Einheimischen kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird abgelehnt. Dies unter anderem auch, da ein Verzicht von budgetierten Einnahmen gemäss Art. 2 Abs. 3 Finanzhaushaltsgesetz als Ausgabe gilt. Es wäre vorliegend mit Erwerbsausfällen in der Höhe von rund CHF 650’000.00 zu rechnen. Dazu müsste demzufolge an der Urne entschieden werden. Zudem wird auch das Gesuch zweier Hotelbetriebe für den Erlass der Parkgebühren im Parkhaus Quadrellas für die Sommersaison nicht bewilligt.

APG/SGA – Verträge Plakatierung

Die vorliegenden Verträge zwischen der Gemeinde und der APG/SGA (Allgemeine Plakatgesellschaft AG) werden mit der Beibehaltung einer festen Vertragsdauer über drei Jahre genehmigt.

Abfallbewirtschaftung Region Maloja – Sammlung gemischte Haushaltskunststoffe

Der Gemeindevorstand stimmt dem Konzept der Region Maloja für die Sammlung von gemischten Haushaltsstoffen mit den Auflagen des Bauamtes zu. Die Umsetzung und die Standorte der Sammelstellen müssen mit der Region noch im Detail geklärt werden.

Feuerwehrlokal Dorf / Morvenhütte – Anfrage Miete

Die Anfragen betreffend Nutzungen Feuerwehrlokal Dorf und Morvenhütte werden wie folgt behandelt: Beim Feuerwehrlokal Dorf wird das Bauamt vor Ort mit dem Eigentümer der Nachbarparzelle eine Begehung durchführen. Danach wird im Gemeindevorstand ein Grundsatzentscheid über die zukünftige Nutzung gefällt. Das Gesuch betreffend Miete der Morvenhütte zur Einrichtung eines privaten «Gym» (Trainingsraum) wird unter Auflagen bewilligt. Das Bauamt wird beauftragt, mit dem Mieter eine Vereinbarung aufzusetzen. Die Kündigungsfrist wird auf drei Monate festgelegt. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist nur für den privaten Gebrauch auf die zwei bestimmten Personen limitiert.

Ersatzwahl Gemeinderat – Bestimmung Wahltermin

Der Gemeindevorstand stellt fest, dass ihm termingerecht fünf Wahlvorschläge schriftlich eingereicht wurden. Somit wird festgestellt, dass eine ordentliche Urnenwahl nach den Bestimmungen von Art. 34 Gemeindeverfassung durchzuführen ist. Der Gemeindevorstand beschliesst, den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl am 19. Juli 2020 durchzuführen. Ein möglicher 2. Wahlgang – falls keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreicht – soll am 9. August 2020 stattfinden. Auch wird der Stimmbevölkerung am 19. Juli 2020 die am 30. April 2020 vom Gemeinderat verabschiedete Botschaft betreffend «Auflösung Kleinklasse-Schulverband Sils, Silvaplana, Champfèr auf den 31.07.2020» vorgelegt.

Nico Zarucchi – Unterstützungsbeitrag

Das Gesuch von Nico Zarucchi um finanzielle Unterstützung wird mit einem Beitrag über CHF 5’000.00 genehmigt.

Home of Triathlon – Schwimmbahnmieten

Der Gemeindevorstand stimmt dem Antrag der Abteilung Touristische Infrastruktur zu und genehmigt die interne Verrechnung der Miete für die benötigte Wasserfläche von Home of Triathlon rückwirkend auf den 1. Januar 2020 analog den anderen einheimischen Vereinen.

Areal Ludains – Bobanschubbahn

Dem Gesuch zum Aufstellen einer Bobanschubbahn auf dem Areal Ludains wird zugestimmt. Die Abteilung Touristische Infrastruktur erhält den Auftrag, eine schriftliche Vereinbarung für eine Nutzung auf Zusehen hin vorzubereiten.

St. Moritz Beach Club – Standort Ludains / Reithalle

Der Antrag der Abteilung Tourismus während der Sommersaison 2020 den «St. Moritz Beach Club» am Standort Ludains zu betreiben wurde Ende Mai vom Gemeindevorstand bewilligt und die Abteilung Tourismus beauftragt, zu ermöglichen, die beiden ebenfalls bewilligten Gesuche für die «La Gondla» und «Lets Yoga» in den St. Moritz Beach Club zu integrieren. Zudem musste das Konzept der Pro Lej da Segl (PLS) und der Expertenkommission für den Uferschutz das Vorhaben erläutert werden. Mitte Juni hat der Gemeindevorstand das Nachgesuch der Abteilung Tourismus betreffend St. Moritz Beach Club aufgrund der zu erwartenden Lärmimmission eines Betreibers intensiv diskutiert und beschossen, das Konzept an sich weiterhin zu unterstützen. Dies nicht aber auf Basis einer Freiluft-Disco mit Dauerbeschallung während rund zwölf Stunden und dabei in den Abendstunden mit erhöhten Dezibelwerten. Der Gemeindevorstand war nicht bereit, von Mitte Juli bis Ende August jeweils donnerstags, freitags und samstags Lärmimmissionen im Rahmen von 80 bis maximal 98 Dezibel zu bewilligen. Aus Erfahrungen werde dies zu sofortigen und zahlreichen Reklamationen führen. Mit ein paar wenigen Konzerten respektive Disco-Abenden war der Gemeindevorstand zu diesem Zeitpunkt einverstanden. Zudem musste noch im Detail geklärt werden, wie die Aktivitäten der verschiedenen Veranstalter vor Ort (Engadin Festival, St. Moritz Beach Club und La Gondla) untereinander koordiniert werden. Die Initianten von «Lets Yoga» hatten die Umsetzung ihres Projektes Mitte Juni zurückgezogen. Die Abteilung Tourismus wurde erneut beauftragt, alle zu diesem Zeitpunkt Involvierten nochmals zu kontaktieren und deren Aktivitäten über die Sommersaison zu koordinieren. Es sollte dabei ermöglicht werden, eine Lösung zu finden. Sobald diese vorliege, sei der Gemeindevorstand erneut bereit, die Vorschläge betreffend Lautstärke mit den maximalen Dezibelwerten an den entsprechenden Tagen zu prüfen und als Auflage für den Betreiber zu definieren. An der Sitzung vom 22. Juni 2020 lag betreffend «St. Moritz Beach Club» ein Wiedererwägungsgesuch des Kur- und Verkehrsvereins St. Moritz, der Tourismuskommission, des Hotelier Vereins St. Moritz sowie seitens der Parahotellerie vor. Aufgrund dieses Gesuches sowie der erneuten Abwägungen beschloss der Gemeindevorstand, den «St. Moritz Beach Club» vom 20. Juli bis 17. August 2020 mit täglichen Betriebszeiten von 10.00 bis 22.00 Uhr zu bewilligen mit der Auflage, dass sogenannte «Party-Musik» (bis maximal 98 Dezibel) pro Woche an zwei Tagen, nämlich freitags und samstags, und nur von 17.00 bis 22.00 Uhr bewilligt wird. An allen weiteren Betriebstagen wird Musik mit angenehmer Lautstärke erlaubt.

Alpenpässe-Weg – Nationale Wanderroute Nr. 6

Dem Gesuch der Geschäftsstelle Wanderwege Graubünden an die Anbindung von St. Moritz an den Alpenpässe-Weg (Nationale Wanderroute Nr. 6) einen Beitrag über CHF 3’213.55 zu leisten, wird zugestimmt.

 

St. Moritz, 3. August 2020

Gemeindevorstand St. Moritz