In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnenabstimmung am 19. Juli 2020 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt. | |
Gegenstand | Teilrevision der Ortsplanung, Gebiet Spital und Surpunt |
Auflageakten | - Zonenplan 1:1`000 Spital - Zonenplan 1:1`000 Surpunt - Planungs- und Mitwirkungsbericht - Masterplanung Spital Oberengadin |
Auflagefrist | 30 Tage (vom 21. August 2020 bis 21. September 2020) |
Auflageort / Zeit | Gemeindehaus Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan, Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden. |
Planungsbeschwerden | Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen. |
Umweltorganisationen | Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
Samedan, 18. August 2020 | |
Namens des Gemeindevorstandes Jon Fadri Huder, Gemeindepräsident Claudio Prevost, Gemeindeschreiber |