Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 30. April 2019: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 96 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 31 Baugesuchen wurden 30 genehmigt und eines abgelehnt.
Pflegeheim Du Lac – Genehmigung Vorprojekt und Planervergabe: Der Gemeindevorstand genehmigt das Vorprojekt für das Pflegeheim Du Lac, welches am 20. Februar 2019 mit einem umfassenden Audit abgeschlossen wurde und von den Vertretern der drei Gemeinden Sils, Silvaplana und St. Moritz in der Projektierungsphase auch bestätigt wurde. Unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevorstände Sils und Silvaplana können die Projektunterlagen beim Kanton eingereicht werden. Zudem wird die Vergabe für das Gewerk Gewerbliche Kälte (Phase 3 Planung und Phase 4 Realisierung) im Rahmen des Projektes Pflegeheim Du Lac als Zusatzauftrag an die Züst Ingenieurbüro Haustechnik AG, 7214 Grüsch über 35’189 Franken (inklusive MwSt., NK und Spesen) genehmigt. Vorerst erfolgt aber nur die Freigabe des Betrages von 17’000 Franken für die Phase 3.
Teilrevision Ortsplanung Beschneiung Hahnenseeabfahrt – Genehmigung Stellungnahme: Mit Schreiben vom 25. März 2019 wurden die beiden Gemeinden St. Moritz und Silvaplana durch das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) aufgefordert, bis zum 25. April 2019 zu den Eingaben der Umweltschutzorganisationen (WWF, Pro Natura und BirdLife) im Rahmen der Vernehmlassung zum Genehmigungsverfahren der Teilrevision der Ortsplanung Beschneiung Hahnenseeabfahrt Stellung zu nehmen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt Silvaplana hat das Bauamt St. Moritz die Stellungnahme für beide Gemeinden ausgearbeitet. Der Entwurf wurde der Gemeinde Silvaplana und den beiden Bürgergemeinden Silvaplana und St. Moritz zur Stellungnahme unterbreitet. Der Gemeindevorstand genehmigt die nun vorliegende konsolidierte Stellungnahme und verabschiedet diese zuhanden des ARE.
Teilrevision des kantonalen Umweltschutzgesetzes (KUSG) – Vernehmlassung: Die Vernehmlassung zur Teilrevision des KUSG wird ohne Anpassungen bzw. Ergänzungen im Sinne des kantonalen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) verabschiedet. Die ETH Zürich hat den Dienstleistungsvertrag für die Prüfung von Bauvorhaben im Gebiet des Rutschhanges Brattas per 31. Dezember 2018 gekündigt. Der heutige Art. 101 Abs. 4 BauG besagt, dass die Baubehörde Bauvorhaben, welche in der Gefahrenzone II des Brattashanges realisiert werden sollen, vorgängig dem Institut für Geotechnik der ETH Zürich zur Prüfung unterbreitet. Damit eine neue öffentliche oder private Prüfinstanz ausgeschrieben werden kann, muss Art. 101 Abs. 4 BauG revidiert werden. Die Revision beschränkt sich auf die Streichung der ETH Zürich und den Ersatz durch eine öffentliche oder private Prüfinstanz. Dadurch könne sichergestellt werden, dass die Teilrevision der Ortsplanung als untergeordnete Änderung betrachtet und gestützt auf Art. 48 Abs.3 KRG direkt vom Gemeindevorstand (ohne Zustimmung des Gemeinderates und Urnenabstimmung) beschlossen werden kann. Die Revision muss möglichst schnell vonstatten gehen, damit die Ausschreibung für eine Nachfolgeprüfinstanz erfolgen kann. Um die weiteren Schritte einzuleiten, wird die am 31. August 2017 dem kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung eingereichte Teilrevision der Ortsplanung zurückgezogen und die Teilrevision von Art. 101 Abs. 4 BauG sowie der Planungsbericht zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Friedhofverwaltung – Grabräumungen Mietgräber: Gemäss Art. 2 der Bestattungs- und Friedhofsordnung der Gemeinde St. Moritz fällt die Beschlussfassung über die Aufhebung von Gräbern in die Kompetenz des Gemeindevorstandes. Der Gemeindevorstand bewilligt die Auflösung der Reihengräber im Sektor 3 auf den Frühling 2019 und bereinigt somit die Situation der abgelaufenen und ablaufenden Mietgräber.
FIS Freestyle World Championships Engadin 2025 – Finanzierung: Das Gesuch des Vereins Alpine Sports Events St. Moritz-Engadin (ASESE) vom 15. Februar 2019 betreffend Unterstützung für den Anlass FIS Freestyle World Championships Engadin 2025 wird wie folgt beurteilt: Der Gemeindevorstand ist unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Urnenabstimmung bereit, erstens einen Beitrag über rund 1.4 Millionen Franken (Anteil Gemeinde St. Moritz gemäss regionalem Verteilschlüssel an 4 Millionen Franken.) für die Veranstaltungskosten des Anlasses in Aussicht zu stellen. Dies unter der Voraussetzung, dass sich auch die weiteren elf Gemeinden der Region Maloja gemäss Verteilschlüssel an den Veranstaltungskosten beteiligen. Zudem ist er zweitens – ebenfalls unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Urnenabstimmung – bereit, einen Beitrag über 1 Million Franken an die Kosten für die Infrastruktur am Standort Corviglia in Aussicht zu stellen. Mit diesem Entscheid soll unter anderem innerhalb der Region und gegenüber Kanton und Bund signalisiert werden, dass die Gemeinde St. Moritz bereit ist, ihren Anteil am Projekt beizutragen. Die vorliegende Finanzierung (Veranstaltungskosten und Infrastruktur) wird – vorbehältlich der Zustimmung an der Urne – in Aussicht gestellt. Zudem wird Christian Jott Jenny beauftragt, den St. Moritzer Entscheid in der Präsidentenkonferenz zu kommunizieren und für den Anlass auch innerhalb der Region Maloja weiterhin Überzeugungsarbeit zu leisten.
Indische Hochzeit – Beschwerde Verwaltungsgericht bzw. Klage beim Regionalgericht – Übernahme Gerichtskosten: Das Gesuch der federführenden Anwaltskanzlei um Übernahme der Gerichtskosten im Gesamtbetrag von 2412 Franken im Verwaltungsgerichtsverfahren betreffend indische Hochzeit wird abgelehnt. Der Gemeindevorstand stellt sich auf den Standpunkt, dass die Gesuchsteller im Rahmen ihrer aussergerichtlichen Vereinbarung für alle finanziellen Einbussen infolge des Anlasses entschädigt wurden.
Unterstützungsbeitrag – Livio Matossi: Im Ausstand von Gemeindevorstand Reto Matossi genehmigt der Gemeindevorstand dem St. Moritzer Langläufer Livio Matossi einen Unterstützungsbeitrag über 5000 Franken. Dieser wird dem Konto 341 Sport 3637.00 Beiträge an private Haushalte (Sporttalente) verrechnet.
Wurftaubenclub – Wiedererwägung Anpassung Schiesszeiten Sommer 2019: Der Wurftaubenclub (WTC) wünscht, dass auch an Trainingstagen bis 19.00 Uhr geschossen werden darf. Dies vor allem aus dem Grund, dass auch die einheimischen Schützen, welche tagsüber arbeitstätig sind, auch abends noch Trainingsmöglichkeiten haben. Der Gemeindevorstand beschliesst, das Schiessprogramm 2019 des WTC wie folgt anzupassen: 1. Der Schiessbetrieb ist an den Trainingstagen wie folgt zeitlich zu beschränken: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr; im Mai, Juni und bis Mitte Juli (14. Juli 2019) darf abends bis 19.00 Uhr geschossen werden; über Mittag muss eine Schiesspause von zwei Stunden eingehalten werden. Ab 15. Juli 2019 kann an folgenden zusätzlichen Trainingstagen der Schiessbetrieb ebenfalls bis 19.00 Uhr geführt werden: 25. Juli 2019, 26. Juli 2019 (Training Oberengadiner Cup / Bündnermeisterschaft FO), 8. August 2019, 15. August 2019 und 23. August 2019 (Training Coppa Finale). 2. Der Schiessbetrieb ist an den Wettkampftagen wie folgt einzuhalten: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr; über Mittag muss eine Schiesspause von einer Stunde eingehalten werden. 3. Am 1. August 2019 ist das Training auf den Vormittag (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu beschränken; am Nachmittag darf nicht geschossen werden. Zudem soll dem WTC mitgeteilt werden, dass auf der Wurftauben-Schiessanlage St. Moritz nur bleifreie Munition erlaubt ist und der WTC für Durchsetzung und Kontrolle dieser Weisung verantwortlich ist.
Delegiertenversammlung 2020 Verband Bündnerischer Bürgergemeinden (VBB) 2020 – Apéro: Auf Antrag der Bürgergemeinde wird für die Delegiertenversammlung im 2020 des Verbandes Bündnerischer Bürgergemeinden (VBB) in St. Moritz an die Gesamtkosten von rund 14 000 Franken ein Beitrag von 3 000 Franken für den Apéro bewilligt. Der Kredit wird gestützt auf Art. 51 Ziff. 3 Gemeindeverfassung gesprochen.
Engadin Bike Giro 2019 – Genehmigung: Das Gesuch des OK Engadin Bike Giro für die Durchfahrtsgenehmigungen auf St. Moritzer Gemeindegebiet für den Anlass VAUDE Engadin Bike Giro vom 28. Juni bis 30. Juni 2019 wird mit den Auflagen des Bauamtes und der Gemeindepolizei im Grundsatz bewilligt. Die Abteilung Tourismus wird beauftragt, die Streckenführung nochmals intern zu prüfen und entsprechend anzupassen sowie danach mit dem Veranstalter abzusprechen. Die neuralgischen Punkte (Kreuzungen, Wanderwege etc.) müssen gesichert und abgetrennt sein. Ein Einsatz von Enduro-Motorrädern zur Streckensicherung soll nach Möglichkeit unterlassen und diese durch Elektro-Motorräder ersetzt werden.
Ovaverva – Anschaffung Bretter für Floating Fitnesskurse: Für die Anschaffung von zwölf Brettern (Fanatic Fitness- und Yoga Matten; Model Fanatic SUP Air Mat 8’2’) für Floating Fitness- Kurse wird ein Betrag über 7391.45 Franken an das Surfcenter Davosersee, 7270 Davos Platz, bewilligt. Im Budget 2019 ist dafür in der Position 3411.3110.05 Ersatzbeschaffungen ein Betrag über 10’000 Franken eingestellt.
Fotografie «Florio Pünter: Bronzenadel» – Erwerb 2000 Franken: Der Gemeindevorstand beschliesst die Fotografie «Florio Pünter: Bronzenadel» für 2000 Franken zu erwerben. Der Kredit wird gemäss Art. 51 Ziff. 3 Gemeindeverfassung gesprochen.
Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (KPG) – Vernehmlassung: Die vorliegende Stellungnahme (ausgefüllter Fragenkatalog) zur Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (KPG) wird genehmigt und zuhanden des kantonalen Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit verabschiedet.
Gemeindepolizei St. Moritz – Übernahme kommunaler Polizeiaufgaben für die Gemeinde Pontresina: Auf Antrag der Gemeindepolizei gibt der Gemeindevorstand sein Einverständnis zu den beiden Grundlagen (Vertragsentwurf und Aufgabenkatalog) betreffend Übernahme der kommunalen Polizeiaufgaben für die Gemeinde Pontresina. Vor Zustellung der Unterlagen an die Gemeinde Pontresina soll der Vertragsentwurf noch durch den Rechtskonsulenten geprüft werden. Die Übernahme der Aufgaben wird vertraglich nach dem Sitzgemeindemodell (St. Moritz) geregelt. Die Gemeinde Pontresina wird die Leistungen der Gemeinde St. Moritz mit einer jährlichen Pauschalentschädigung über 250’000 Franken abgelten. Das Geschäft wird einerseits zuhanden der Gemeinde Pontresina verabschiedet und anderseits dem Gemeinderat vorgelegt. Die Kompetenz zur Übernahme einer solchen Aufgabe liegt in der Gemeinde St. Moritz beim Gemeinderat. Zudem ist die Schaffung von zwei neuen Stellen (insgesamt 200 Prozent) vorgesehen, was ebenfalls im Kompetenzbereich des Gemeinderates liegt. Die Zustimmung der Gemeinde St. Moritz erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auch die Gemeinde Pontresina (an der Gemeindeversammlung) dem Geschäft zustimmt.
Gemeindepolizei St. Moritz – Kommandoübergabe: Der feierliche Anlass am 28. Juni 2019 im Rahmen der Kommandoübergabe der Gemeindepolizei St. Moritz (Polizeichef Ruedi Birchler übergibt das Kommando an seinen Nachfolger Manuel Egger) wird bewilligt. (gv)