Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 31. Juli 2019: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 74 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 29 Baugesuchen wurden 24 genehmigt, drei abgelehnt und zwei nochmals an die Baukommission zurück gewiesen.
St. Moritzer Sportlerinnen und Sportler – Unterstützungsbeiträge: Folgenden St. Moritzer Sportlerinnen und Sportlern wird ein Unterstützungsbeitrag von je 5000 Franken bewilligt: Gianluca Forcella (Motorsport), Silvano Gini (Ski Alpin), Carine Heuberger (Langlauf) und Nico Zarucchi (Nordische Kombination).
Daniele Sette – Unterstützungsbeitrag: Daniele Sette (Ski Alpin) wird als Anerkennung für den gelungenen Sprung ins B-Kader mit einer Prämie über 2500 Franken unterstützt. Zudem werden ihm weitere Unterstützungsbeiträge für jeden Weltcupstart und für jeden nachgewiesenen Europacupstart zugesichert.
Hotelleriesuisse St. Moritz – Delegiertenversammlung Hotelleriesuisse Graubünden 2020: Für die Delegiertenversammlung des Vereins Hotelleriesuisse Graubünden vom 7. Februar 2020 im Hotel Reine Victoria wird dem Organisator vor Ort, dem Verein Hotelleriesuisse St. Moritz, ein Beitrag über 10 000 Franken bewilligt. Die Gemeinde beteiligt sich damit an den Kosten des Rahmenprogramms und des Apéros. Am Anlass werden Vertreter der Hotellerie aus dem ganzen Kanton sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik teilnehmen. FIS Ski Weltcup St. Moritz 2019 – Defizitbeitrag: Im Ausstand von Martin Berthod wird das Gesuch des Vereins Alpine Sports Events St. Moritz- Engadin (ASESE), für den FIS Ski Weltcup St. Moritz 2019 vom 14. und 15. Dezember 2019 einen Defizitbeitrag über maximal 200 000 Franken zu Lasten des Fonds «Alpine Skisportanlässe » zu sprechen, genehmigt.
Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreiheit) – Umsetzung Postulat Susi Wiprächtiger: Für die Zustandserfassung und die Analyse der Gebäude sowie der Verkehrswege wird auf Antrag des Bauamtes die Fachstelle Hindernisfreies Bauen, Chur, mit einem Kredit über 30’000 Franken beauftragt.
St. Moritz Tourismus – Gästeinformationsstellen: Der Antrag der Tourismuskommission und der Abteilung Tourismus, die beiden St. Moritzer Gästeinformationsstellen am Bahnhof und im Dorf weiterhin selbst zu betreiben, wird genehmigt. Die Abteilung Tourismus wird beauftragt, die ESTM AG über den Beschluss zu informieren und die Erneuerung der Vereinbarung ab Januar 2020 auszuarbeiten. Diese bedarf der Genehmigung durch den Gemeindevorstand.
Butia Pitschna Champfèr – Weiteres Vorgehen: Aufgrund der Gespräche mit den Vertretern der Gemeinde Silvaplana über das weitere Vorgehen betreffend die Butia Pitschna in Champfèr beschliesst der Gemeindevorstand wie folgt: Die Liegenschaft soll in Zukunft je zu 50 Prozent im Eigentum der beiden Gemeinden St. Moritz und Silvaplana sein (momentan zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde St. Moritz); Investitionen und Unterhaltskosten sollen zu je 50 Prozent erfolgen; die Veräusserung des Eigentums der Gemeinde St. Moritz an die Gemeinde Silvaplana (gemäss amtlicher Schätzung beträgt der Wert der Hälfte des Grundstückes samt Liegenschaft rund 400’000 Franken bis 450’000 Franken) soll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019 als ein separates Geschäft beantragt werden; des Weiteren soll die Butia Pitschna durch einen privaten Betreiber geführt werden; die Suche eines Mieters/Pächters soll öffentlich ausgeschrieben werden; die Ausschreibung erfolgt mit den gemeinsam definierten Auflagen der beiden Gemeinden. Das Bauamt wird in Rücksprache mit der Gemeinde Silvaplana beauftragt, die entsprechenden weiteren Schritte einzuleiten.
Schulzahnpflege – Ausführungsbestimmungen zum Gesetz und Ersatz bestehender Verträge: Die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Beiträge an Zahnbehandlungen von Schülern und Kindern werden mit Anpassungen genehmigt. Unter anderem wird die Zuständigkeit, welche Stelle gemeindeintern über Anträge für Beiträge an Zahnbehandlungen zu entscheiden hat, wie folgt geregelt: Die Beurteilung von Gesuchen, die einen Beitrag bis maximal 50 Prozent an die Gesamtkosten der Zahnbehandlungen betreffen, liegt in der Kompetenz der Sachbearbeiterin Soziale Dienste; die Beurteilung von Gesuchen, die einen Beitrag von mehr als 50 Prozent bis maximal 100 Prozent an die Gesamtkosten der Zahnbehandlungen betreffen, liegt in der Kompetenz der Sozialkommission; Wiedererwägungsgesuche sind an den Gemeindevorstand zu richten.
Nach einer Versuchsphase von einem Jahr sollen die gesammelten Erfahrungen mit diesem Vorgehen ausgewertet und die Ausführungsbestimmungen nötigenfalls angepasst werden. Beim Ersatz der Verträge durch Leistungsvereinbarungen geht es darum, die bestehenden Verträge mit den beiden Schulzahnärzten einvernehmlich oder nötigenfalls durch Kündigung zu beenden und durch Leistungsvereinbarungen gemäss Muster des kantonalen Gesundheitsamtes zu ersetzen. Inhaltlich werden die Leistungsvereinbarungen für die Zahnärzte keine wesentlichen Nachteile enthalten. Der Gemeindevorstand genehmigt das vorgeschlagene Vorgehen. Die bestehenden Verträge sollen demzufolge aufgelöst und entsprechend neue Leistungsvereinbarungen ausgearbeitet werden.
Laudinella AG – Einsitz im Verwaltungsrat als Gast: Der Verwaltungsrat der Laudinella AG hat dem Gemeindevorstand vorgeschlagen, dass die Gemeinde einen Sitz im Verwaltungsrat erhalten könnte. Der Gemeindevorstand beschliesst, das Angebot wie folgt anzunehmen. Jeweils auf Einladung des Verwaltungsrates der Laudinella AG ist der Gemeindevorstand bereit, mit einem seiner Mitglieder als Gast an den Sitzungen teilzunehmen. Christian Jott Jenny wird dazu bestimmt; Martin Berthod als sein Stellvertreter.
Finanzverwaltung Graubünden – Genehmigung Stiftungsurkunde der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO): Die Verfügung der Finanzverwaltung Graubünden betreffend Genehmigung der neuen Stiftungsurkunde der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) wird zur Kenntnis genommen. Inhaltlich wurde darin verfügt, dass die Stiftungsurkunde vom 4. April 2019 genehmigt wird und somit die revidierten Statuten die bisherige Fassung vom 14. Dezember 2017 ersetzen.
Musikschule Oberengadin – Erlass von Rückzahlungen 2018: In Ergänzung zu den vorliegenden Unterlagen der Musikschule Oberengadin (MSO) informiert die Schulleiterin der MSO, Mengia Demarmels, den Gemeindevorstand über die aktuelle finanzielle Situation der Schule und auch über die Gründe, warum es so weit gekommen sei.
Die Jahresrechnung für 2019 weist momentan einen Verlust von rund 70’000 Franken aus. Unter anderem wird auch der Kanton einen Beitrag über 10 000 Franken nicht mehr überweisen. Zusammenfassend beantragt die MSO bei allen Gemeinden der Region Maloja den Erlass der per 31. Januar 2019 abgegrenzten Rückzahlungsverpflichtungen im Gesamtbetrag von 41’207.30 Franken. Der Gemeindevorstand beschliesst, auf den St. Moritzer Anteil (gemäss Kreisverteilschlüssel 2019: 35.725 Prozent; Schlüssel ohne Comune di Bregaglia) der Rückzahlungen zu verzichten. Somit wird ein Betrag über 14’721.30 Franken erlassen. Zudem befürwortet der Gemeindevorstand den Ansatz, dass die MSO einen konkreten Vorschlag erarbeiten sollte, wie sie ihre Finanzierung in Zukunft sicherstellen kann und wie diese in einer neuen bzw. angepassten Leistungsvereinbarung ausgestaltet sein müsste, damit die MSO auch in Zukunft auf gesunden Beinen stehen kann.
Bildungszentrum Grevas – Honorarofferte Fachplaner (HLKK und Elektro): Die Honorarofferte für die Unterstützung bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen sowie bei der Auswahl der Fachplaner (HLKK und Elektro) im Rahmen des Neubaus des Bildungszentrums Grevas wird mit einem Kostendach über maximal 10’000 Franken an die ARGE Ruch & Partner Architekten und MSA Meletta Strebel genehmigt. (ld)