29.09.2019

Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 30. September 2019: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 81 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 13 Baugesuchen wurden alle genehmigt.

Wahlen 2019 – Aufstellen von Wahlpropaganda: Das Aufstellen von Wahlpropaganda auf dem St. Moritzer Gemeindegebiet im Rahmen der National- und Ständeratswahlen 2019 wird mit den Auflagen bewilligt, sodass das Aufstellen von Plakaten im Raum St. Moritz Bad entlang der Kantonsstrasse über zwei Abschnitte (zwischen dem Baugeschäft D. Martinelli AG und dem Kreisel West sowie zwischen dem alten Feuerwehrdepot und dem Umspannwerk von St. Moritz Energie) erlaubt wird. Dem Bauamt wird die Kompetenz erteilt, diese Bewilligungen direkt und somit ohne Konsultation der Baukommission und des Gemeindevorstandes zu erteilen.

St. Moritz Tourismus – LED-Ortseingangstafel und Werbung: Der Antrag der Abteilung Tourismus zur Aufnahme von zwei LED-Ortseingangstafeln als Investition ins Budget 2020 wird bewilligt. Lokale touristische Leistungsträger und Markenpartner sollen die Möglichkeit erhalten, Werbung zu schalten. Die detaillierten Werberichtlinien werden durch die Abteilung St. Moritz Tourismus erarbeitet und dem Gemeindevorstand zur Genehmigung vorgelegt. Werbung soll zugelassen, aber entsprechend der touristischen Ausrichtung von St. Moritz («Stil, Klasse & Eleganz») ausgerichtet werden.

Engadin St. Moritz Tourismus AG – Leistungsauftrag Gästeinformationsstellen: Der Anhang A zum Leistungsauftrag an die Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG), welcher den Betrieb der Gästeinformationsstellen in St. Moritz zwischen der Gemeinde St. Moritz und der ESTM AG regelt, wird genehmigt.

Mats Wyss – Unterstützungsbeitrag: Dem St. Moritzer Monobob-Jungathleten Mats Wyss, der eine Teilnahme an den Olympischen Jugend- Winterspielen Lausanne 2020 am Wettkampfstandort St. Moritz anstrebt, wird ein Unterstützungsbeitrag über 5000 Franken bewilligt. Der Beitrag wird der Budgetposition «3637,00 Beiträge an private Haushalte» verrechnet.

St. Moritzersee – Gesuch Kunstflugvorführung: Das Gesuch für eine Kunstflugvorführung am 20. September 2019 über dem St. Moritzersee zwischen 18.30 und 19.00 Uhr sowie für die Benützung von öffentlichem Grund für einen Apéro am gleichen Tag zwischen 18.00 und 19.00 Uhr beim Parkplatz Punt da Piz wird bewilligt. Die Bewilligung für die Kunstflugvorführung gilt unter dem Vorbehalt, dass die seitens des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) im Gesuch erwähnte Erlaubnis vorliegt und dass die Engadin Airport AG dem Vorhaben ebenfalls zustimmt.

Bundesfeier 2019 – Kosten / Nutzen: Die Bundesfeier 2019 hat im Vergleich zu derjenigen von 2018 Mehrkosten über rund 31’649 Franken ausgelöst. Den Grossteil der Mehrkosten verursachte dabei die Verpflegung der Gäste. Die Gesamtkosten betrugen rund 92’500 Franken. Für das Programm selbst wurden mit rund 4000 Franken vergleichsweise geringe Mehrkosten verbucht, obwohl der diesjährige Anlass weit hochkarätiger als in vergangenen Jahren war. Aufgrund der landesweiten Publizität der St. Moritzer Bundesfeier 2019, des grossen Gästeaufkommens und des unglaublich positiven Feedbacks vonseiten der Bevölkerung und Gästen sind diese Mehrkosten gerechtfertigt. Die Gemeinde St. Moritz konnte sich in bestem Licht zeigen, ihre Gastfreundschaft pflegen, positive Impulse setzen und den St. Moritzer Event-Kalender um ein Highlight bereichern, für den viele Leute aus allen Ecken der Schweiz nach St. Moritz reisten.

St. Moritzersee – Rampe für Seezufahrt im Bereich Reithalle: Das Gesuch der See-Infra AG für die Ausbildung einer Rampe bei der Seezufahrt im Bereich der Reithalle wird mit den Auflagen des Bauamtes bewilligt und zur Beurteilung zuhanden der Expertenkommission für den Uferschutz (USK) verabschiedet. Diese hat gemäss Verfahrensabgrenzung die Pro Lej da Segl (PLS) zur Stellungnahme einzuladen.

Skitunnel Lärchenweg – Verstärkungskonzept: Der dem Gemeindevorstand vorliegende Antrag des Bauamtes betreffend Verstärkungskonzept Skitunnel Lärchenweg mit Kosten über 80’000 Franken wird bewilligt. Bei diesem Kredit handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, die dem Konto «Skitunnel Lärchenweg 1.3419.5010.20» verrechnet wird. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt gemäss Zeitplan des Bauamtes ab Oktober 2019.

Behindertengleichstellungsgesetz – Feldversuch: Der Antrag des Bauamtes, mögliche erste Massnahmen aus dem Postulat Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreiheit) im Rahmen eines Feldversuches umzusetzen, wird genehmigt. Der Feldversuch beinhaltet im Wesentlichen, dass an drei bis vier verschiedenen Orten (mit jeweils unterschiedlichem Belag) in St. Moritz Rillen von jeweils zirka 10 Meter Länge in den Belag eingefräst werden. Diese Orte werden während dem Winter beobachtet, um die Erfahrungen dann in die weitere Umsetzung mit der Pro Infirmis miteinfliessen lassen zu können. Es gilt zu prüfen, ob die von der Pro Infirmis vorgeschlagenen Massnahmen mit Markierungen auf dem Belag praktikabel sind.

Ortsplanung / Kommunales Räumliches Leitbild – Anträge Planungskommission: Die Anträge der nicht ständigen Planungskommission Gesamtrevision Ortsplanung betreffend möglicher Nutzungen für die Gebiete Bahnhofsareal, Areal Signal und Ablauf des zweiten öffentlichen Workshops zum Kommunalen Räumlichen Leitbild (KRL) vom 25. September 2019 werden genehmigt.

Zudem wird der Antrag bewilligt, bei der zuständigen kantonalen Behörde die Ausarbeitung einer integrierten Verkehrsstudie/Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) betreffend Umgang mit den beiden Themen Umfahrungsstrasse St. Moritz und mögliche Streckenverlängerung und Netzergänzung der Rhätischen Bahn (RhB) zu verlangen.

Alterszentrum Du Lac – Genehmigung Verträge und Vereinbarungen: Die Strategische Projektsteuerung Alterszentrum Du Lac hat den öffentlichrechtlichen Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Sils, Silvaplana und St. Moritz (Anschlussvertrag) sowie die ergänzte Version der Regelung der Zusammenarbeit der drei Gemeinden während der Projektierungsphase bis zum Inkrafttreten des Anschlussvertrages beraten und genehmigt.

Ebenfalls wurde durch das gleiche Gremium der Vertrag mit den Planern (Generalplanervertrag und Tiefbauingenieur) und die Nutzungsvereinbarungen betreffend Bauprojekt, Baugrube, Spezialtiefbau und Tragkonstruktionen sowie Brandschutz bereinigt und genehmigt. In den Nutzungsvereinbarungen werden die Nutzungsanforderungen seitens der Bauherrschaft an das Bauwerk festgehalten. Auf Antrag der strategischen Projektsteuerung genehmigt der Gemeindevorstand die folgenden Dokumente: Regelung der Zusammenarbeit für die Projektierungsphase, Anschlussvertrag, Generalplanervertrag, Nutzungsvereinbarung Bauingenieur, Nutzungsvereinbarung Brandschutz und Vertrag Tiefbauingenieur.

Teilrevision Ortsplanung Areal Du Lac – Genehmigung Mitwirkungsbericht: Der Gemeindevorstand hat die Planungsentwürfe für die Teilrevision der Ortsplanung für das Areal Du Lac zuhanden der öffentlichen Auflage freigegeben. Die Entwürfe wurden vom 18. Juli 2019 bis zum 19. August 2019 für die Mitwirkung durch die Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Es sind drei Mitwirkungseingaben mit 13 Einzelanträgen/- kommentaren eingereicht worden. Gemäss Art. 13 Abs. 2 KRVO prüft der Gemeindevorstand die Eingaben und nimmt dazu gegenüber den Mitwirkenden schriftlich Stellung. Das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird zuhanden des beschlussfassenden Organs (Urnenabstimmung) im Planungsbericht zusammengefasst werden. Der Gemeindevorstand genehmigt den Mitwirkungsbericht und gibt den Versand der entsprechenden schriftlichen Stellungnahmen an die Mitwirkenden frei. (ld)