24.08.2020
Am 12. Juli 2010 hat der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden, über das Gebiet God Ruinas eine Planungszone beschlossen. Diese Planungsmassnahme erfolgt im Hinblick auf Bauvorschriften, welche (analog Brattas-Fullun) ein sicheres Bauen gewährleisten sollen.
Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit Departementsverfügung vom 4. August 2020, mitgeteilt am 17. August 2020, die seit 12. Juli 2010 geltende Planungszone bis am 12. Juli 2022 verlängert.
St. Moritz, 24. August 2020
Im Auftrag des Gemeindevorstandes
Bauamt St. Moritz