betreffend Musikschule Oberengadin – Neue Leistungsvereinbarung Anlässlich der Sitzung vom 27. August 2020 hat der St. Moritzer Gemeinderat dem Geschäft zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Änderungen in der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Musikschule Oberengadin und die damit verbundenen Mehrausgaben genehmigt. Dieser Beschluss des Gemeinderates untersteht gemäss Art. 29a) Ziffer 1 Abs. 1 und Art. 36 Ziffer 5 Gemeindeverfassung dem fakultativen Finanzreferendum. Datum der Veröffentlichung: Dienstag, 1. September 2020 Ablauf der Referendumsfrist: Donnerstag, 1. Oktober 2020 |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 28. August 2020 |