Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 30. November 2019: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 79 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 20 Baugesuchen wurden 18 genehmigt und zwei abgelehnt.
Anfrage Rossoevolution S.r.l. – Aufstellen eines Trucks für Werbezwecke: Das Gesuch der Rossoevolution S.r.l. für die Benutzung von öffentlichem Grund für die Aufstellung eines Trucks zu Werbezwecken mit den Automarken Alfa Romeo und Jeep wird mit den Auflagen des Bauamtes sowie unter der Voraussetzung der Zustimmung des Gesuchs durch die St. Moritz Bäder AG bewilligt. Dazu wird der Parkplatz San Gian 2 zur Verfügung gestellt.
AAA All Activities Agency St. Moritz – Iglubauten auf dem Schanzenareal: Die Anfrage der AAA All Activities Agency St. Moritz (Alfred «Lupo» Wolf) für die Benutzung von öffentlichem Grund im Bereich Schanzenareal für Iglubauten (Baubeginn ab 11. Februar 2020; Anlass am 18. Februar 2020; Abbau am 19. Februar 2019) wird mit den Auflagen des Bauamtes bewilligt.
Holzskulptur Kruse – Raum Ludains / Alte Reithalle: Die Pro Lej da Segl ersucht um Verschiebung der Holzskulptur Kruse im Raum Ludains / Alte Reithalle, da die Frist für das Aufstellen der Skulptur abgelaufen sei. Aufgrund der Stellungnahmen des Bauamtes und der Expertenkommission für den Uferschutz beschliesst der Gemeindevorstand, die Skulptur weiterhin und für unbestimmte Zeit am jetzigen Standort stehen zu lassen. Unter anderem würde eine Verschiebung im Widerspruch zu den fundierten Überlegungen des Künstlers stehen.
Jet Set – Platzierung Aussenbar Plazza Mauritius: Das Gesuch der Jet Set AG für die Platzierung einer Aussenbar auf der erhöhten Ebene der Plazza Mauritius in der Fussgängerzone St. Moritz Dorf wird mit den Auflagen des Bauamtes bewilligt. Auf das Benutzungsrecht der Gemeinde zugunsten der Öffentlichkeit und zu Lasten der Parzelle 17 wird der Gemeindevorstand im vorliegenden Fall nicht beharren.
Restaurationsbetriebe – separates Leitsystem: Aufgrund mehrerer interner und externer Abklärungen – unter anderem auch mit dem Kanton – beschliesst der Gemeindevorstand, das bestehende Hotelleitsystem (braune Wegweiser) nicht auf die St. Moritzer Restaurationsbetriebe auszuweiten. Auch soll kein neues separates Leitsystem nur für Restaurants entwickelt werden.
Grossinfrastrukturvorhaben – Umfahrung St. Moritz + Verlängerung der RhB-Linie: Der Gemeindevorstand hat Ende September 2019 dem Antrag des Bauamtes zugestimmt, bei der zuständigen kantonalen Behörde die Ausarbeitung einer integrierten Verkehrsstudie / Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) betreffend Umfahrung St. Moritz und Ausbau Streckennetz der Rhätischen Bahn (RhB) zu verlangen. Der nun vorliegende definitive Antrag an die Regierung des Kantons Graubünden wird genehmigt und verabschiedet. Inhaltlich soll für die beiden Grossinfrastrukturvorhaben «Umfahrung St. Moritz» und «Verlängerung RhBLinie» von der Regierung beziehungsweise vom zuständigen Departement eine Studie ausgelöst werden, welche die Zweckmässigkeit der beiden Vorhaben gesamthaft untersucht und beurteilt (Phase 1). Die Studie sei unter Federführung des Kantons zu erarbeiten. Die Gemeinde St. Moritz und die RhB als unmittelbar Betroffene seien eng in die Auftragsformulierung und die Erarbeitung der Studie mit einzube ziehen.
Wohnpark Du Lac – Verhandlungsbasis Parkplätze und Strassenverlauf: Der Gemeindevorstand bespricht als Basis für die weiteren Verhandlungen mit der STWEG Wohnpark Du Lac die Lösungsmöglichkeiten betreffend Parkplätze und Strassenverlauf im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung Du Lac. An der Gesamtzahl reservierter und dem Wohnpark Du Lac zuge - wiesener Parkplätze soll festgehalten werden.
Neubau Bildungszentrum Grevas – Planerausschreibungen im selektiven Verfahren / Ergebnis Präqualifikation: Der Gemeindevorstand bestätigt den Vorentscheid des Bauamtes im Submissionsverfahren «Planerausschreibungen im selektiven Verfahren / Ergebnis Präqualifikation» für den Neubau des Bildungszentrums Grevas. Somit werden folgende Planer im Rahmen der Präqualifikation ausgewählt: Für BKP 293 / 298 Elektroingenieur und Gebäudeautomation: Amstein + Walthert, Chur, R + B engineering ag, Chur IBG Engineering, Chur, Marquart Elektroplanung + Beratung, Chur, Scherler AG, Chur. Für BKP 294 / 297.5 HLKKIngenieur und Fachkoordination: Amstein + Walthert, Chur, Balzer Ingenieure AG, Chur, Paganini Plan AG Integral, Chur, Züst Ingenieurbüro Haustechnik, Grüsch.
Schützenverein St. Moritz-Julia – Schiessanlage Gewehr 50 Meter: Das Gesuch des Schützenvereins St. Moritz- Julia betreffend Schiessanlage (SIUS Gewehr 50 Meter) wird wie folgt beurteilt: Der Ersatz der Anlage soll 2020 im Detail überprüft (Bedürfnisabklärung, Prüfung Alternativen) und mögliche Anschaffungen in den Budgetprozess 2021 aufgenommen werden. Im Rahmen dieser Prüfung sollen auch beim kantonalen Amt für Volksschule und Sport (AVS) mögliche Förderbeiträge abgeklärt werden.
Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 15. Oktober 2019: Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2019 wird zur Kenntnis genommen. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen eine Gastwirtschaftsbewilligung abgewiesen und somit darin die Vorgehensweise der Gemeinde St. Moritz betreffend die (gesetzlich nicht geregelte) Koordination von Gastwirtschaftsbewilligung und Lärmschutzverfahren vollumfänglich bestätigt.
Wohnung im Baurecht – Verzicht auf Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Verkauf: Der Gemeindevorstand beschliesst, der Verkäuferschaft in Aussicht zu stellen, auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde für ihre Liegenschaft im Baurecht zu verzichten, sofern die Wohnung zu dem gestützt auf den Baurechtsvertrag errechneten Kaufpreis veräussert wird.
Swiss Red Cross Gala 2020 – Sponsoring: Das Gesuch für eine finanzielle Unterstützung über 5000 Franken (Sponsoring) an die Swiss Red Cross Gala am 8. Februar 2020 wird bewilligt. Zudem genehmigt der Gemeindevorstand die kostenlose Miete des Forums Paracelsus für einen Abend. Auch dieser Punkt ist ein Sponsoring-Beitrag, da die Location für ein Abendessen für rund sechs bis acht Personen versteigert werden soll. Das Catering erfolgt über einen anderen Sponsor, der bereits zugesagt hat.
Region Maloja – Regionale Oberstufe / Haltung der Gemeinden: Aufgrund der geführten Abklärungen und Gespräche bestätigten die beiden Gemeinden Sils und Silvaplana dem Gemeindevorstand, dass sie an der aktuellen Zusammenarbeit mit der Gemeinde St. Moritz im Bereich Oberstufe festhalten wollen. Beide Gemeinden sprechen sich klar für das aktuelle Konzept zwischen den drei Gemeinden aus, da sich diese Zusammenarbeit bewährt hat und aktuell sehr gut funktioniert. Auch der St. Moritzer Schulrat und die Planungskommission Bildungszentrum Grevas sprechen sich für den Status quo aus. Der Region Maloja soll demzufolge wie folgt geantwortet werden: Der St. Moritzer Gemeindevorstand spricht sich – auch aufgrund der Rückmeldungen aus dem Schulrat und aus der Planungskommission Bildungszentrum Grevas – gegen eine Zentralisierung der Oberstufe in Samedan aus und hält am Oberstufenstandort St. Moritz fest. Über hundert Schülerinnen und Schüler besuchen die Oberstufe in St. Moritz (ohne Scoula Sportiva). Diese Anzahl bietet Gewähr für einen qualitativ hochstehenden Unterricht.
Der Gemeindevorstand ist indessen offen für weiterführende Gespräche zum Bildungsstandort Oberengadin und eine bessere Koordination des Bildungsangebotes insgesamt. Die zusätzliche Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus weiteren Gemeinden in die Oberstufe St. Moritz könnte ebenfalls geprüft werden. Die Gemeinde St. Moritz ist für entsprechende Gespräche offen. Bei einer grösseren Anzahl Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen oder ausschliesslich romanisch geführten Schulen, wäre es eher möglich, Klassen mit Romanisch- Unterricht an der Oberstufe St. Moritz anzubieten.
Stellungnahme betreffend regionalem Standortkonzept Sportstätten und Standortevaluation Eissportzentrum: Die Stellungnahme der Gemeinde St. Moritz betreffend regionalem Standortkonzept Sportstätten und Standortevaluation regionales Eissportzentrum (ESZ) wird genehmigt und zuhanden der Region Maloja verabschiedet.
«JuTown» – Weitergabe der Treffräumlichkeiten an Dritte: Das Gesuch des Vereins Offene Jugendarbeit zur Weitergabe der Treffräumlichkeiten «Ju-Town» im Schulhaus Grevas an Dritte wird für drei Veranstaltungen (der Gruppe «KAOS creation») mit den Auflagen des Bauamtes bewilligt. Die erste Veranstaltung ist eine Silvesterparty. Betreffend Auflagen wird der Anlass analog der Veranstaltungen von «No Tomorrow» (in 2017 und 2018) in der Turnhalle des alten Schulhauses behandelt.
Abstimmungsbüro – Anpassung Angebot Urnenstandorte: Die Anpassung des Angebotes der Urnenstandorte bei Abstimmungen und Wahlen wird genehmigt. Somit wird unter Einhaltung der gültigen kantonalen und kommunalen gesetzlichen Grundlagen die Festlegung der Urnenzeiten ab 2020 wie folgt geregelt: St. Moritz Dorf: Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Gemeindekanzlei (Büro 1), Sonntag, 9.30 bis 10.30 Uhr, Rathaus, Parterre. St. Moritz Bad: Sonntag, 9.30 bis 10.30 Uhr, Ovaverva Hallenbad & Spa. Champfèr: Weil keine Abstimmung an der Urne mehr möglich ist, wird ein Abstimmungsbriefkasten (analog Gemeindehaus und Post Bad) installiert. Dieser Beschluss wird ebenfalls im Rahmen einer amtlichen Anzeige publiziert. (dl)