01.09.2020

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Sanierung Berggasthaus Albula Hospiz
Im Jahre 2015 hat die Gemeinde La Punt Chamues-ch das Berggasthaus Albula Hospiz gekauft und seither verpachtet. Das Gebäude wurde ursprünglich im Jahre 1871 erstellt und ist somit beinahe 150 Jahre alt.
Ende Oktober 2018 verursachte der Sturm Vaia grosse Schäden am Gebäude, welche notdürftig saniert wurden. Im letzten Winter wurde auch die Wasserfassung beschädigt. Die Abwasserlösung entspricht nicht mehr den gültigen Vorschriften gemäss Gewässerschutzgesetz. Die Küche ist betreffend Lebensmittelverordnung problematisch. Eine zeitgemässe Bewirtschaftung des Berggasthofes ist sehr erschwert.
Am 20. Dezember 2019 hat die Gemeindeversammlung beschlossen, das Gasthaus für rund 4 Millionen Franken zu sanieren. Das Gasthaus soll ein schönes, einfaches Gasthaus für ein breites Publikum sein.
Weil sich die Parzelle Nr. 963 in der Landwirtschaftszone und daher ausserhalb der Bauzone befindet, war das ordentliche BAB-Verfahren einzuleiten. Dies mit einer positiven Stellungnahme und in Koordination mit der vorzunehmenden öffentlichen Ausschreibung.
Da keine Einsprachen eingegangen sind, beschliesst der Vorstand, dem Gesuch mit diversen Auflagen zu entsprechen.

2) Solarstrom-Potenzialstudie für kommunale Bauten
La Punt Chamues-ch als Energiestadt setzt sich kontinuierlich für eine effiziente Nutzung von Energie, den Klimaschutz und erneuerbare Energien ein. Im Bereich Kommunale Gebäude und Anlagen ist das Handlungspotenzial noch nicht ausgeschöpft.
Die Gemeinde möchte daher das Solarstrompotenzial inkl. Wirtschaftlichkeit für die kommunalen Bauten (Dachflächen sowie Fassenden) erfassen, um die Grundlage für weitere Entscheide zu schaffen.
Für die Vorschläge werden die Wirtschaftlichkeit und die Solarstromgestehungskosten berechnet. Hier wird auch geprüft, in welchem Rahmen die Gemeinde als Investor auftreten und Solarstromanlagen bauen und betreiben kann. Diese Möglichkeit wird als Variante in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausgewiesen.
Die Resultate werden in einem strukturierten Bericht dokumentiert. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde um das Potenzial ihrer kommunalen Gebäude weiter auszuschöpfen.
Das Honorarkostendach der Firma Amstein + Walthert, Zürich, beträgt Fr. 12’000.--.
Im Interesse einer effizienten Energieumsetzung wird dem notwendigen Kredit entsprochen.

3) Tempo 30 Zone in Alvra
Die Eigentümer des Hotels B+B Chesa Staila sind glücklich und dankbar, dass die Gemeinde und das Tiefbauamt die Schallschutzwand bewilligt hat. Diese Schallschutzwände sind ein Lärmhemmer.
Wenn die Albulapassstrasse gerade wäre und keinen Bahnübergang hätte, wären die Tempo 50 Limite sowie die Schallwand betreffend Lärmemission ausreichend.
Mit Anstieg der Albulastrasse, den Bahnübergang und massiv vermehrtem Verkehrsaufkommen, reicht die neu erstellte Lärmschutzwand nicht, da alle Fahrzeuge nach dem Bahnübergang massiv das Tempo beschleunigen und die Motorradfahrer zum Teil die Autos nach dem Bahnübergang überholen.
Für die Sicherheit beim Fussgängerstreifen (Schulweg), für die Anwohner, Feriengäste sowie Chesa Staila Gäste wäre es eine Steigerung der Lebensqualität (weniger Lärmemission) eine Tempo 30 Zone von der Engadinerstrasse bis in die erste Kurve einzuführen (Richtung Albulapass).
Obwohl der Vorstand die Einführung einer Tempo 30 Zone kritisch beurteilt, wird die Stellungnahme des Kantons, als Eigentümer des betroffenen Strassenteilstücks, eingeholt.

4) Unterstützung der Leistungen des Schweizerischen Nationalparks
Der Schweizerische Nationalpark (SNP) ist der einzige Nationalpark unseres Landes – ein alpines Naturschutzgebiet, in welchem seit über 100 Jahren keine menschlichen Eingriffe mehr vorgenommen werden. Trägerin des SNP ist die öffentlich-rechtliche Stiftung «Schweizerischer Nationalpark». Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag an die Kosten des SNP. Die heutigen Leistungen sind jedoch wesentlich umfangreicher, als es der gesetzliche Auftrag verlangt. Daher fielen die Betriebsergebnisse in den letzten Jahren negativ aus. Um die Attraktivität und die Ausstrahlung des SNP auch künftig im bisherigen Umfang gewährleisten zu können, sind kommunale und kantonale Beiträge für diejenigen Leistungen, welche über die gesetzlichen Aufgaben des SNP hinausgehen, unabdingbar. Diese sollen in der vorliegenden Leistungsvereinbarung geregelt werden.
Der von der Gemeinde La Punt Chamues-ch jährlich erbringende finanzielle Beitrag in Abgeltung der vorstehenden Leistungen beträgt pauschal Fr. 4’720.--.
Die Leistungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und wird für die feste Dauer von vier Jahren abgeschlossen, das heisst bis zum 31. Dezember 2024.
Weil der Schweizerische Nationalpark auch für unsere Gemeinde sehr wichtig ist, wird der vorliegenden Leistungsvereinbarung entsprochen.

5) Vernehmlassung Gesetz über den Justizvollzug
Das Justizvollzugsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt und bedarf keiner grundlegenden Überarbeitung. Anzupassen sind lediglich einzelne Bestimmungen, um den seit dem Inkrafttreten des Justizvollzugsgesetzes erfolgten bundesrechtlichen Änderungen und den zwischenzeitlichen Entwicklungen in der Justizvollzugspraxis Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Änderungen betreffen primär die Übertragung von Vollzugsaufgaben auf ausserhalb der Zentralverwaltung stehende Dritte, die Bearbeitung von Personendaten und den Rechtsschutz.
Die Stellungnahme des Gemeindevorstandes erfolgt im positiven Sinne und ohne Änderungsvorschläge.

2. September 2020, der Aktuar/un