18.02.2019

Anlässlich der Gemeindevorstandssitzung vom 19. Februar wurden folgende Traktanden behandelt und Beschlüsse gefasst:

Unterstützung Engadin Skimarathon: Pontresina ist für den Engadin Skimarathon bereits Ziel des Nachtlaufs und des Halbmarathons sowie der Hauptverpflegungsposten auf der Streckenhälfte. Gemeinsam mit Vertretern des ESMOK’s lotet der Gemeindevorstand gegenwärtig aus, inwiefern das Pontresiner Engagement zum beiderseitigen Nutzen ausbaubar wäre. Nachdem die zentralen Grundlagen erarbeitet sind – unter anderem die Bezifferung der bereits von Pontresina erbrachten Leistungen – sollen nun die Möglichkeiten zur operativen Umsetzung möglicher Aktivitätsfelder geprüft werden. Ziel ist ein Kooperationsentwurf in den nächsten Wochen.

Streckenbewilligungen für Events: Der Gemeindevorstand erteilt die Streckenbewilligungen für: Alpine Irontrail 2019, T43 und T29 am 20. Juli und T88 am 27. Juli mit Laufstrecken am Muntda las Bês-cha (Chamanna Segantini bzw. Blais-Val Muragl), Bernina Gran Turismo 2019 – 2021 (20. - 22. September 2019) auf der Strecke La Rösa- Bernina Hospiz (Oldtimer-Autorennen; die Bernina-Passstrasse wird zeitweilig gesperrt).

Unterstützungsgesuch für Langlaufrennen «La Diagonela» 2019: Die Gemeinde Pontresina als Startort des 30-Kilometer-Rennens unterstützt den Langlaufevent «La Diagonela» per Leistungsvereinbarung mit jährlich 20’000 Franken. Darüber hinaus stimmte der Gemeindevorstand einem Zusatzbeitrag von 3861 Franken zu. Dieser entspricht dem Pontresiner Schlüsselanteil zur Deckung des weggefallenen Beitrags der früheren regionalen Tourismusorganisation. Pontresina leistete 2018 und 2019 an eine ganze Reihe von Veranstaltungen in anderen Gemeinden Beiträge zur Deckung der Finanzierungslücken, die durch den Wegfall des früheren Destinationsbeitrages entstanden sind. Diese Praxis wird 2020 nicht mehr fortgesetzt: Pontresina hat 58’500 Franken an die neu aufgegleiste Finanzierung der regionalen Top-Ten-Events zu leisten und darüber hinaus Mittelbedarf für eigene Events. Pontresina hatte nach dem Wegfall der Destinationsbeiträge keine Unterstützungsgesuch an andere Gemeinde gerichtet.

«Camera obscura» im Tiefbauamtsstützpunkt am Berninapass: Eine «Camera obscura» ist ein dunkler Raum mit einem Loch in der Wand, sie dient als Metapher für die menschliche Wahrnehmung und Herstellung von Bildern. Auf dem Siloturm des im Bau stehenden neuen TBA-Stützpunktes beim Bernina Hospiz sehen die projektierenden Architekten Bearth & Deplazes (Chur) eine «Camera obscura» vor, in der bis zu 25 Personen an der Rundwand die Abbildung der Umgebung (Cambrena etc.) betrachten können.

Eine erste Variante für 500’000 Franken war vom Gemeindevorstand aus Kostengründen abgelehnt worden. Eine überarbeitete Version rechnet nun mit Kosten von 125’000 Franken, von denen 20’000 Franken der Gemeinde Pontresina zugedacht sind. Der Gemeindevorstand stimmt dem Beitragsgesuch zu.

Weitere Geldgeber sind unter anderen die Gemeinde Poschiavo (30’000 Franken) und das kantonale Amt für- Kultur (40’000 Franken). Die «Camera obscura» soll während vier Sommermonaten geöffnet sein und von Poschiavo Turismo geführt werden.

Auftragsvergabe eines Gutachtens über die künstliche Lawinenauslösung im Gebiet Muragls: Auf Vorschlag des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) stimmt der Gemeindevorstand einer Offerte des WSL Instituts für Schnee- und Lawinenforschung Davos über 13’000 Franken für die Erarbeitung eines Gutachtens betreffend die künstliche Lawinenauslösung im Gebiet Muragls zu. Hintergrund ist der sich abzeichnende Wechsel im Sprengsystem: Der 12-Zentimeter- Minenwerfer wird von der Armee in den kommenden Jahren ausser Dienst gestellt und steht für die künstliche Lawinenauslösung nicht mehr zur Verfügung. Der Bau von ortsfesten Sprenganlagen («Sprengmasten») bedarf komplexer Beurteilungen von Standorten, Einsatzbedingungen und Wirkungen. Die gewonnen Erkenntnisse haben unter Umständen Auswirkungen auf die Einsatzkonzepte des Lawinendienstes und den Schutz von Bauten und Anlagen. Das WSL-Gutachten soll im Entwurf bis Ende August vorliegen.

Auftragsvergaben Sanierung und Umbau Chesa cumünela: Nach dem Umzug der Gemeindeverwaltung ins Rondo soll die Chesa cumünela im kommenden Sommer als Schulhaus für die Heilpädagogische Sonderschule sowie als Kindertagesstätte dienen. Für die sehr eng getakteten Umbauarbeiten vergibt der Gemeindevorstand folgende Aufträge: Fenster aus Holz bzw. Metall Chesa cumünela: Sulser Fenster AG Mels für 160’058.40 Franken, Fenster aus Holz bzw. Metall Feuerwehrlokal: Sulser Fenster AG Mels für 11 891.30 Franken, Garagentore: Pfister Metallbau AG Samedan für 58’319.45 Franken, Aussendämmung/Putz: Seiler AG 267’702.25 Franken, Storen + Markisen: Pfister Metallbau AG Samedan für 73’041.65 Franken, Gipserarbeiten + Ständerwände + Gipsdecken: Palombo AG St. Moritz für 108’454.95 Franken, Unterlagsböden/Anhydrit: Walo Bertschinger AG Samedan für 44’599.45 Franken, Deckenbekleidungen aus Gipsplatten: Palombo AG St. Moritz für 69’151.45 Franken.

Baugesuche: Der Gemeindevorstand erteilt auf Antrag der Baukommission folgende Baubewilligungen: Umbau Liftanlage Villa Bellavita, Parz. 224, Via Maistra 158, Wohnungssplitting im Dachgeschoss der Chesa Heinrich, Parz. 1928, Via Maistra 210, Fenstereinbau Dachterrasse Chesa Martin, Parz. 2026, Curtins 18, Abänderung Galeriegeschoss Wohnung A7, Überbauung Post, Parz. 2208, Via Maistra 224, Umbau Talvo Saratz, Parz. 1751, Via Planet 4 (Ausbau gem. Zweitwohnungsgesetz, in Zusammenarbeit mit der kant. Denkmalpflege), Erneuerung Sunrise-Sendeanlagen Bergstation Diavolezza, Parz. 2058.

Prüfung Aufhebung Ausländerquote: Gegenwärtig gilt in der Gemeinde Pontresina ein maximaler Anteil von 33,33 % für den Verkauf von Wohnungen an Personen im Ausland («Lex Koller»). Dem Beispiel der Nachbargemeinden folgend, erwägt der Gemeindevorstand die Aufhebung der Ausländerquote. Das würde bedeuten, dass grundsätzliche jede Wohnung an Personen im Ausland verkauft werden kann. Massgebend ist das vom Bund dem Kanton Graubünden zugeteilte und vom kantonalen Grundbuchinspektorat verwaltete Jahresbewilligungskontingent. Eine Veränderung der Quote bzw. eine Erweiterung von 33,33 % auf 100 % wäre von einer nächsten Gemeindeversammlung zu beschliessen und könnte ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. (ud)