Areal ARA Staz
Nach dem Bau der neuen regionalen ARA in S-chanf wird die ARA Staz in Celerina ausser Betrieb genommen. In diesem Zusammenhang muss entschieden werden wie der Rückbau erfolgt und zu welchen Konditionen eine Übernahme der Parzelle durch die Gemeinde Celerina vorgenommen werden kann. Der Gemeindevorstand Celerina hat die diesbezüglichen Anträge im Juli 2019 verabschiedet und diese den Verbandsgemeinden sowie dem Vorstand des Verbandes kommuniziert. In der Zwischenzeit wurden insbesondere bezüglich des Rückbaus verschiedene Abklärungen getroffen, es liegt eine Kostenschätzung in verschiedenen Varianten vor. Die Beschlüsse vom Juli 2019 wurden vom Gemeindevorstand Celerina bestätigt. Damit werden die Partner, d.h. der AVO und dessen Mitgliedsgemeinden so gestellt, wie wenn die ARA Staz nie bestanden hätte. Mit diesem Grundgedanken kann das Gebot der Fairness aller Parteien garantiert werden. Konkret bedeutet dies, dass das Areal in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und das Land zu den gleichen Bedingungen zurückgegeben wird, wie es seinerzeit erworben wurde. Der Kaufpreis welcher damals bezahlt wurde, wird dafür auf den heutigen Stand aufindexiert. Mit Bezug auf den Rückbau wird der Antrag gestellt die Variante 3A, in welcher die gesamte Anlage exklusive Schlitzwand, Bodenanker und Mikropfählen zurückgebaut wird, auszuführen. Gemäss Schätzung belaufen sich die Kosten auf CHF 5’240’000.-. Nur somit kann sichergestellt werden, dass für künftige Generationen keine Altlasten zurückbleiben.
Hotel Cresta Palace; Kapitalerhöhung
Das Hotel Cresta Palace plant eine Kapitalerhöhung um dringend notwendige Investitionen zu tätigen. In diesem Rahmen wurde die Gemeinde Celerina angefragt, ob sie sich daran beteiligen würde. Es liegt im Interesse der Tourismusgemeinde Celerina die Hotellerie nachhaltig zu stärken. Der Gemeindeversammlung wird eine Beteiligung der Gemeinde Celerina an der Kapitalerhöhung im Umfang von CHF 400’000.— beantragt.
Schulhaus Unterhalt
Das Schulhaus inklusive Kindergarten, die Mehrzweckhalle und die Chesa Pedermann werden durch eine zentrale Holzschnitzelanlage beheizt. Aufgrund des Alters (Heizkessel aus dem Jahr 1993) muss ein Ersatz vorgenommen werden. Die Heizung kann mit Holzschnitzeln aus dem eigenen Wald beliefert werden, was sowohl ökologisch wie finanziell sinnvoll ist. Gemäss Berechnung ist für den vorgesehenen Ersatz mit Kosten von CHF 210’000.— zu rechnen. Ein entsprechender Kreditantrag wird der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Loipenunterführung Plattignas
Die Loipenunterführung im Gebiet Plattignas ist heute schmal und kann nicht maschinell präpariert werden. Dies führt dazu, dass die Loipenverhältnisse oft vereist und schwierig zu begehen sind. Die Rhätische Bahn (RhB) hat ein Projekt erstellt um in den nächsten Jahren die Brücken zwischen Samedan und Pontresina zu ersetzen. Im Rahmen des durchgeführten Projektwettbewerbs wurde auch die Erneuerung und Verbreiterung der Loipenunterführung integriert. Die neue Unterführung weist eine Breite von 7 Metern auf und ist genügend hoch, damit diese mit der Loipenmaschine befahren werden dann. Die Gestaltung richtet sich nach den Richtlinien der Rhätischen Bahn und entspricht auch den Vorgaben des UNESCO-Labels. Mit diesem Projekt kann diese wichtige Verbindung auf dem Loipennetz des Engadins optimiert werden. Es werden auch Voraussetzungen geschaffen damit der Engadin Skimarathon mittelfristig über Plattignas geführt werden kann. Die RhB beteiligt sich mit einem Kostenbeitrag von CHF 180’000.— an diesem Projekt. Zudem wurde vom Kanton Graubünden über das Gesamtprojekt «Engadin Arena» eine Kostenbeteiligung von 11% in Aussicht gestellt.
Die Gemeinde Celerina beabsichtigt in diesem Kontext die Grundlage für die Loipenführung ab der erwähnten Unterführung Richtung Pontresina zu optimieren. Dabei sind kleinere Brücken zu erneuern und einzelne Terrainanpassungen vorzunehmen.
Um all diese Arbeiten ausführen zu können, wird anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung ein Antrag für einen Gesamtkredit in der Höhe von CHF 1.060 Mio. gestellt.
Mountainbike Skills- und Trail-Center
Die touristische Positionierung von Celerina im Bereich Mountainbike soll mit einem Skills- und Trail-Center gestärkt werden. Durch die Erstellung einer solchen Anlage sollen Möglichkeiten geschaffen werden damit Kinder und Erwachsene Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Mountainbike üben und erweitern können. Als erster Schritt wurde die Erarbeitung einer Vorstudie in Auftrag gegeben.
Tourismus
Das Sun Ice Festival im Skigebiet Corviglia – Marguns konnte im Frühjahr 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht durchgeführt werden. Die Organisatoren haben mitgeteilt, dass die Veranstaltung auf das Jahr 2021 verschoben wird. Die Gemeinde Celerina hatte zugesagt den Event mit einem Betrag von CHF 50’000.— zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeindevorstand beschlossen 25% dieses Betrages für die Deckung des Festival-Defizits 2020 und 75% für das Sponsoring des Sun Ice Festivals 2021 gutzuheissen.
Im Dezember 2020 soll wiederum der Ski World Cup St.Moritz durchgeführt werden. Die Gemeinde hat die Anfrage erhalten diesen Event mit einem Betrag von CHF 41’560.— zu unterstützen. Aus touristischer Sicht ist die Veranstaltung als Start in die Wintersaison von grosser Bedeutung. Durch das gemeinsame Skigebiet Corviglia-Marguns hat der Ski World Cup St.Moritz auch für Celerina eine positive Wirkung. Vor diesem Hintergrund wurde der genannte Beitrag gutgeheissen.
Die Gemeinde hat eine Anfrage erhalten, die Leistungen des Schweizerischen Nationalparks zukünftig mit einem jährlichen Beitrag von CHF 5’033.- zu unterstützen. Dafür soll eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Sowohl aus ökologischer wie auch aus touristischer Sicht ist der Nationalpark für das gesamte Engadin von grosser Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde die Leistungsvereinbarung gutgeheissen.
Winterdienst
Die Ausführung der Winterdienstarbeiten auf der Via Maistra und der Via da la Staziun wurden gemäss Submissionsgesetz ausgeschrieben. Die eingegangenen Offerten wurden vom Bauamt geprüft. Die Vergabe erfolgte für die Dauer von fünf Jahren an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter.
Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgabegesetz (Tourismusgesetz Celerina)
Das aktuelle Gäste- und Tourismustaxengesetz der Gemeinde Celerina und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen sind am 01. Januar 2006 in Kraft getreten. Die Anwendung dieses Gesetzes ist in Teilbereichen sowohl für die Beherberger wie auch für die Gemeindeverwaltung aufwändig. Der Kanton Graubünden hat im Jahr 2018 mit einer Revision des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Gemeinden neu eine Beherbergungsabgabe anstelle einer Gästetaxe erheben können. Mit der neuen Gesetzgebung sollen grundsätzlich neu die Kapazitäten und nicht mehr wie bis anhin die Frequenzen besteuert werden. Dabei sollen die heutigen Einnahmen nicht erhöht werden. Zur neuen Gesetzesvorlage wurde eine Mitwirkungsauflage durchgeführt. Das Tourismusgesetz Celerina wird anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet und soll per 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Celerina, 22. September 2020