Der Gemeindevorstand hat am 19. September 2016, gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes über das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone mit dem Ziel, den Artikel 62 des Baugesetzes und die dazugehörige Ausführungsgesetzgebung (Gesetz über die Förderung des Wohnungs- und Gewerbebaus und die Verbesserung der Wohnverhältnisse auf dem Gebiet der Gemeinde Silvaplana „Wohn- und Gewerbebauförderungsgesetz der Gemeinde Silvaplana“ und das Gesetz über die Förderung der Hotellerie in der Gemeinde Silvaplana „Hotelfördergesetz“) der Gemeinde Silvaplana zu überarbeiten bzw. aufzuheben. Der Gemeindevorstand hat an der Sitzung vom 17. August 2020 das neue Wirtschaftsförderungsgesetz bereinigt. Wie anlässlich der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2020 angekündigt, soll der Entwurf, bevor das Gesetz zuhanden der Gemeindeversammlung zur Genehmigung verabschiedet wird, einer öffentlichen Diskussion zugänglich gemacht werden. Im Wesentlichen geht es darum, dass das Gesetz über die Förderung des Wohnungs- und Gewerbebaus und die Verbesserung der Wohnverhältnisse auf dem Gebiet der Gemeinde Silvaplana „Wohn- und Gewerbebauförderungsgesetz der Gemeinde Silvaplana“ sowie das Gesetz über die Förderung der Hotellerie in der Gemeinde Silvaplana „Hotelfördergesetz" aufgehoben und durch das neue Wirtschaftsförderungsgesetz ersetzt werden. Durch das neue Gesetz werden in Zukunft nur noch Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe beim Erwerb und/oder Investitionen in Liegenschaften in den Genuss von Fördermittel kommen. Die Förderung des Erwerbs von Wohnliegenschaften ist nicht mehr vorgesehen. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner von Silvaplana haben nun die Möglichkeit dem Gemeindevorstand bis Donnerstag, 15. Oktober 2020 Bemerkungen und Änderungsanträge zu unterbreiten. Der Gesetzesentwurf ist auf der Gemeindehomepage (www.silvaplana.ch/News/Publikationen/amtlicheAnzeigen) publiziert und liegt am Hauptschalter der Gemeindeverwaltung auf. |
Gemeindevorstand Silvaplana |
Silvaplana, im September 2020 |