Der Gemeindevorstand von Sils i.E./Segl hat an seiner Sitzung vom 28.9.2020 gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG die Einführung nachfolgend aufgeführter Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet beschlossen: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Sig. 2.05) -Sils i.E./Segl, Halbinsel Chastè, sowie Seeuferweg Bucht la Chazza -Sils i.E./Segl, Panoramaweg Fex (Waldweg) ab Crasta bis Sar Antoni (Chalchais) -Sils i.E./Segl, Drög-Schlucht ab Dorfplatz Sils Maria bis Einmündung auf Via Cartinellas Die geplanten Verkehrsanordnungen wurden am 19.6.2020 von der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. Während der anschliessenden öffentlichen Auflage sind keine Einwendungen oder Stellungnahmen erfolgt. Das Verbot tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft. Rechtsmittelbelehrung: Gegen vorliegende Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation nach Massgabe von Art. 49 ff. VRG beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden. |
Sils, 6.10.2020 Der Gemeindevorstand |