Genehmigungsbeschluss der Kantonsregierung Die Regierung des Kantons Graubünden hat anlässlich Ihrer Sitzung vom 22. September 2020 (Protokoll 806/2020), gestützt auf Art. 49 KRG, die durch die Stimmberechtigten der Gemeinde Celerina am 21. Juni 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Celerina, umfassend den Generellen Erschliessungsplan 1:5’000 Flowtrail Corviglia-Marguns, genehmigt. Der vorstehende Genehmigungsbeschluss der Kantonsregierung kann innert 20 Tagen beim Gemeindebauamt Celerina eingesehen werden. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 3. Oktober 2020 |