07.10.2020
Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) wurde am 8. September 2010 vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nach Artikel 21 Absatz 4 der Raumplanungsverordnung (RPV) verabschiedet. Der Bundesrat hat die letzten Anpassungen und Ergänzungen zum SIS am 7. Dezember 2018 genehmigt.

Nachdem das nationale Parlament am 21. Juni 2018 die Botschaft über den Ausbauschritt 2035 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (AS 2035 Bahninfrastruktur) verabschiedet hat, erfolgen nun die entsprechenden Anpassungen und Ergänzungen des SIS für das Jahr 2021.

Die Änderungen betreffen Vorhaben aus der Botschaft über den Ausbauschritt 2035, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Zudem erfolgen Aktualisierungen einzelner Kapitel im Konzeptteil sowie Anpassungen der Koordinationsstände von Vorhaben, die in den Objektblättern dargestellt sind.

Die Anpassungen 2021 umfassen für den Kanton Graubünden unter anderem das Objektblatt 12.4 Oberengadin, Umfahrung Bever, für welche eine Information und Mitwirkung der Bevölkerung nach Art. 19 RPV durchgeführt wird:

Öffentliche Auflage: Die Anpassungen und Ergänzungen 2021 des SIS können vom 8. Oktober bis 9. November 2020 zu den ordentlichen Öffnungszeiten beim Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur eingesehen werden. Die Objektblätter liegen zudem bei den Gemeindeverwaltungen Bever und Samedan auf.
Die Objektblätter und die weiteren Anhörungsunterlagen stehen auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zur Verfügung: www.bav.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassung.
Auf der Geoinformationsplattform des Bundes finden Sie zudem die Objektblätter mit den Anpassungen räumlich konkret dargestellt (www.map.geo.admin.ch, SIS Anhörung).

Eingaben und Fristen:Stellungnahmen zum SIS Anpassungen 2021 sind bis zum 9. November 2020 an info@are.gr.ch zu senden oder per Post an: Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7001 Chur

Folgende Stellen geben Auskunft:
-Amt für Raumentwicklung Graubünden, Tel. 081 257 23 36
-Bundesamt für Verkehr, Tel. 058 462 53 88
Gemeindeverwaltungen Bever und Samedan
Bever/Samedan, 8. Oktober 2020