12.10.2020
In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt.

Gegenstand der Teilrevision: Umsetzung kommunales Zweitwohnungsgesetz Zuoz


Auflageakten Ortsplanung:

-Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist:
13. Oktober bis 13. November 2020 (30 Tage)

Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Zuoz während den ordentlichen Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag09.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Gemeindehomepage (www.zuoz.ch) digital aufgeschaltet.

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Der Gemeinderat von Zuoz
13. Oktober 2020