In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt. Gegenstand der Teilrevision: Umsetzung kommunales Zweitwohnungsgesetz Zuoz Auflageakten Ortsplanung: -Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 13. Oktober bis 13. November 2020 (30 Tage) Auflageort/Zeit: Gemeindeverwaltung Zuoz während den ordentlichen Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag09.00 - 14.00 Uhr Donnerstag09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Gemeindehomepage (www.zuoz.ch) digital aufgeschaltet. Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
Der Gemeinderat von Zuoz |
13. Oktober 2020 |