14.10.2020
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevisionen der Ortsplanung der Gemeinde S-chanf statt.
Gegenstand: Teilrevision Parzelle Nr. 270 Spinas, Gewerbezone Serlas Süd
Auflageakten: -Teilrevision Baugesetz (Art. 23a)
-Zonenplan 1:1000, Serlas Süd / Spinas
Grundlagen: -Planungs- und Mitwirkungsbericht
-Überbauungsstudie SWISSALG AG
Auflagefrist: 15. Oktober 2020 bis 13. November 2020
(30 Tage)
Auflageort/-zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und be-gründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
S-chanf, den 15. Oktober 2020
Der Gemeindevorstand