Gemäss Beschluss der Regierung des Kantons Graubünden vom 22. Dezember 2008 sind die Gemeinden berechtigt, höchstens vier Sonntage pro Jahr zu bezeichnen, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne spezielle Bewilligung für Sonntagsarbeit beschäftigt werden dürfen. Der Gemeindevorstand hat die folgenden Sonntage für den bewilligungsfreien Verkauf bestimmt: –1. November 2020 –8. November 2020 |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 21. Oktober 2020 |