Die Präsidentenkonferenz hat am 12. September 2019 gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Ziffer 6 der Statuten der Region Maloja das Budget für das Jahr 2020 verabschiedet. Beschlüsse der Präsidentenkonferenz betreffend Budget unterliegen gemäss Art. 26 der Statuten der Region dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Regionsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden. Das detaillierte Budget kann im Internet unter www.regio-maloja.ch abgerufen werden. |