Die Präsidentenkonferenz der Region Maloja hat am 23. April 2020 gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Ziffer 6 der Statuten der Region Maloja die Jahresrechnung 2019 genehmigt. Beschlüsse der Präsidentenkonferenz betreffend Jahresrechnung unterliegen gemäss Art. 26 der Statuten der Region dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Regionsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeinden ergriffen werden. Die detaillierte Jahresrechnung sowie der Geschäftsbericht 2019 können im Internet unter www.regio-maloja.ch abgerufen werden. |
Samedan, 28. April 2020 |
Martin Aebli Vorsitzender Präsidentenkonferenz |