Das schwere Busunglück vom Oktober 2008 im Oberengadin mit drei Toten hat für den Betriebsleiter der Engadin Bus AG nun doch keine strafrechtlichen Folgen. Das Kantonsgericht Graubünden sprach den Mann vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung frei. Die Berufung des Buschauffeurs hingegen wurde abgewiesen.
24.05.2011 1 min
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Der 54-jährige Betriebsleiter sei als Disponent für den organisatorischen Bereich des Unternehmens verantwortlich und nicht für die technische Ausrüstung und den Zustand der Fahrzeuge. Dafür sei letztlich der Fahrzeugführer verantwortlich, ...
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