Die Bündner Spitäler und die Krankenversicherer können die seit dem 1. Januar 2012 gültige neue Spitalfinanzierung umsetzen. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die dazu notwendigen Fallpauschalen superprovisorisch festgelegt.
05.01.2012 2 min
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Seit dem 1. Januar 2012 gilt gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine schweizweit einheitlich geregelte Spitalfinanzierung. Beim neuen Fallpauschalen-System SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) wird jeder Spitalaufenthalt ...
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