Helvetia Nostra darf über die Einhaltung der Regeln zur Beschränkung von Zweitwohnungen wachen. Sie demzufolge einspracheberechtigt. Das hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden. (sda)
22.05.2013
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben