Der Bundesrat schlägt diverse Ausnahmen vor, um den Bau von Zweitwohnungen auch in Gemeinden zu ermöglichen, welche die 20 Prozent-Grenze bereits erreicht haben. Die Regierung hat den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
28.06.2013 4 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Die Diskussionen über die Umsetzung der Initiative begannen mit dem Ja des Stimmvolks im Frühjahr 2012. In der Verfassung ist seither verankert, dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde nicht mehr als 20 Prozent betragen darf. Die ...
Möchten Sie weiterlesen?
Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben